Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

z. Hd. Dr. Gerhard Münster

Abteilung III/2

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Per E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

Geschäftszahl: BMUKK-12.663/006-III/2/2007

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

 

Wien, am 4. Oktober 2007

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Münster,

 

der Österr. Verband der Pflichtschulelternvereine dankt  für die Übersendung des Bundesgesetzentwurfs zum Schulzeitgesetz 1985.

 

In dem am 12. April 2007 an Frau BM Schmied übermittelten Schulpartnerpaket wurde um bundesweite Festlegung am Beginn des vorangehenden Schuljahres durch das BMUKK von zwei Tagen (Zwickeltage) aus dem Kontingent der fünf schulautonomen Tage ersucht. Grund dafür waren große Probleme bei berufstätigen Erziehungsberechtigten und von Familien mit mehreren Kindern an unterschiedlichen Schulen.

 

Wir ersuchen um entsprechende Klarstellung im Gesetzestext entsprechend der Zusage zum Schulpartnerpaket. Unser Vorschlag: Text von § 2 Abs. 5a soll heißen: „… kann der zuständige Bundesminister bis zu zwei zwischen unterrichtsfreien Tagen fallende Schultage in jedem Unterrichtsjahr durch Verordnung schulfrei erklären. ….“

 

Wir ersuchen weiters, dass

-       diese beiden Tage, festgelegt durch das BMUKK, nicht geblockt werden und vorzugsweise im zweiten Schulhalbjahr liegen sollen und

-       über die Auswahl dieser beiden Tage das BMUKK mit den Elternverbänden rechtzeitig berät.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Zoufal e.h.                                                                               Dr. Gerald Netzl e.h.

Schriftführerin                                                                                   Vorsitzender

 

Maria Smahel e.h.

Geschäftsführerin