3.
Oktober 2007 E-Mail: r.raffler@lsr-t.gv.at
|
A-6020
Innsbruck, Innrain 1, Andechshof Telefon
0512/52033-0, Fax 0512/52033-342
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Bundesgesetz, mit dem das
Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
GZ.: 12.663/0006-III/2//2007
Zum vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit dem das Schulzeitgesetz geändert wird, darf seitens des Landesschulrates für Tirol folgende Stellungnahme abgegeben werden:
Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf ist der Landesschulrat für Tirol jedoch der Meinung, dass die Neuregelung für die Schulfreierklärung auf den gesamten Bereich der Oberstufe ausgedehnt werden sollte, weil eine Koordination der schulautonom freien Tage auch in dieser Altergruppe im Hinblick auf gemeinsam zu verbringende freie Tage familienpolitisch positive Auswirkungen hätte.
Der Landesschulrat für Tirol sieht keine Notwendigkeit für eine bundesweit einheitliche, zentralistische Festsetzung dieser maximal zwei unterrichtsfreien Tage, sondern würde stattdessen eine Festsetzung durch das einzelne Bundesland (Landesschulrat bzw. Stadtschulrat in Absprache mit der Schulabteilung beim Amt der Landesregierung) vorziehen. Damit könnte auf regionale Gegebenheiten und Bedürfnisse (z.B. Landesfeiertage) Rücksicht genommen werden. Bei einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die zum Schulbesuch in ein anderes Bundesland auspendeln, müsste die Festlegung der unterrichtsfreien Tage zwischen den betroffenen Bundesländern koordiniert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten:
HR Dr. Reinhold Raffler