3. Oktober 2007
Bei Rückfragen: Durchwahl 301
Sachbearbeiter: HR Dr. Reinhold Raffler

E-Mail: r.raffler@lsr-t.gv.at
Zahl:
90.15/61-07

 

 

A-6020 Innsbruck, Innrain 1, Andechshof

Telefon 0512/52033-0, Fax 0512/52033-342

 
 

 

 

 


Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

begutachtung@bmukk.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem das

Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

 

GZ.: 12.663/0006-III/2//2007

 

 

 

Zum vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit dem das Schulzeitgesetz geändert wird, darf seitens des Landesschulrates für Tirol folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf ist der Landesschulrat für Tirol jedoch der Meinung, dass die Neuregelung für die Schulfreierklärung auf den gesamten Bereich der Oberstufe ausgedehnt werden sollte, weil eine Koordination der schulautonom freien Tage auch in dieser Altergruppe im Hinblick auf gemeinsam zu verbringende freie Tage familienpolitisch positive Auswirkungen hätte.

 

Der Landesschulrat für Tirol sieht keine Notwendigkeit für eine bundesweit einheitliche, zentralistische Festsetzung dieser maximal zwei unterrichtsfreien Tage, sondern würde stattdessen eine Festsetzung durch das einzelne Bundesland (Landesschulrat bzw. Stadtschulrat in Absprache mit der Schulabteilung beim Amt der Landesregierung) vorziehen. Damit könnte auf regionale Gegebenheiten und Bedürfnisse (z.B. Landesfeiertage) Rücksicht genommen werden. Bei einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die zum Schulbesuch in ein anderes Bundesland auspendeln, müsste die Festlegung der unterrichtsfreien Tage zwischen den betroffenen Bundesländern koordiniert werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Amtsführenden Präsidenten:

HR Dr. Reinhold Raffler