Textfeld: Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien

Eisenstadt, am 03.10.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B145-10011-4-2007

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird; Stellungnahme

 

Bezug:   BMUKK-12.663/0006-III/2/2007

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Aus familienpolitischer Sicht erscheint es zweckmäßig, die durch die Schulautonomie bedingten unterschiedlichen Schulfreierklärungen zumindest zu einem Teil zentral zu regeln, um eine gewisse Einheitlichkeit zu sichern.

Für viele Familien mit mehreren Kindern und überwiegend berufstätigen Erziehungs-berechtigten ist es mit großen organisatorischen Schwierigkeiten und auch mit teilweise nicht unbeträchtlichen Kosten (z.B. für Tagesmütter) verbunden, eine entsprechende Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Eine zentrale Schulfreierklärung erleichtert hier die ohnedies oft angespannte Betreuungssituation von berufstätigen Eltern und kann vielleicht auch dazu beitragen, dass dadurch eine bessere Koordination innerhalb der Familien mit mehreren Kindern möglich ist.

Der Vorschlag auf Vereinheitlichung schulfreier Tage wurde von den Schulpartnern eingebracht und kann als zumindest sinnvoller Kompromiss – was die unterschied-lichen Interessenslagen anbelangt – bezeichnet werden.

Ein Vorteil besteht auch für die Schulstandorte im Burgenland, die bundesländer-übergreifend (NÖ, STMK) planen mussten und schulautonom Absprachen in der Region zwischen APS, AHS und BMHS hinsichtlich der schulfreien Tage vorzunehmen hatten.

Wenn nun die gesetzliche Möglichkeit geboten wird, auch sogenannte „Zwickeltage“ freizugeben, so entspricht dies sicherlich auch familienpolitischen und gesellschaft-lichen Wünschen und Bedürfnissen nach gemeinsamen „langen Wochenenden“ für die Familien.

Der unbestimmte Gesetzesbegriff „dringende Befriedigung öffentlicher Interessen“ wird daher auch im bereits dargestellten Zusammenhang zu verstehen sein.

Eine Vereinheitlichung der schulfreien Tage zwischen APS (derzeit max. 6 Tage) und Bundesschulen (derzeit max. 5 Tage) sollte aber nach wie vor angestrebt werden.

Aus Sicht des Landes Burgenland wird daher der vorliegende Gesetzesentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Tauber


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 03.10.2007

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Für die Landesregierung:

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Tauber