An das Präsidium des Nationalrates
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
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8011 Graz Körblergasse 23, Postfach 663 DVR: 0064360
Parteienverkehr: Montag-Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr
Sachbearbeiter: Mag. Engelbert Wippel Tel.: (0316) 345 / 338 Fax: (0316) 345 / 438 e-mail: engelbert.wippel@lsr-stmk.gv.at
*600000_33858189* |
GZ.: ISchu1/37 - 2007 |
Graz, am 10. Oktober 2007 |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Schulzeitgesetz 1985 geändert wird;
Stellungnahme
In der Beilage wird die Stellungnahme des Landesschulrates für Steiermark zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird, übermittelt.
Der Amtsführende Präsident:
Mag. Erlitz
An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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8011 Graz Körblergasse 23, Postfach 663 DVR: 0064360
Parteienverkehr: Montag-Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr
Sachbearbeiter: Mag. Engelbert Wippel Tel.: (0316) 345 / 338 Fax: (0316) 345 / 438 e-mail: engelbert.wippel@lsr-stmk.gv.at
*600000_33858189* |
GZ.: ISchu1/37 - 2007 |
Graz, am 10. Oktober 2007 |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Schulzeitgesetz 1985 geändert wird;
Stellungnahme
Zu dem mit do. Erlass vom 22. August 2007, GZ.: BMUKK-12.663/0006-III/2/2007, anher übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird, wird gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl.Nr. 240/1962, in der geltenden Fassung, folgendermaßen Stellung genommen:
Zu § 2 Abs. 5a:
Die geplante Gesetzesänderung sollte auf alle mittleren und höheren Schulen ausgedehnt werden. Es gibt keine sachliche Begründung, nur die AHS-Langform in die Regelung einzubeziehen. Auch würden ansonsten für Mehrkindfamilien, die Kinder auf unterschiedlichen Schulstufen bzw. in verschiedenen Schularten haben, die Organisationsprobleme weiter bestehen.
Es sollte vorgesehen werden, dass, wenn der zuständige Bundesminister vom Verordnungsrecht keinen Gebrauch macht, bei fünf schulautonom schulfreien Tagen mindestens zwei für die Schulentwicklung bzw. Lehrerfortbildung vorzusehen sind. Wenn der zuständige Bundesminister vom Verordnungsrecht nur für einen Schultag Gebrauch macht bzw. bei weniger als fünf schulautonom schulfreien Tagen, sollte zumindest ein Tag für die Schulentwicklung bzw. Lehrerfortbildung vorgesehen werden.
Im Übrigen wird gegen den Gesetzesentwurf kein Einwand erhoben.
Der Amtsführende Präsident:
Mag. Erlitz