Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

*200000_33579672*

 

*200000_33579672*

 

 

 

 

Zahl:                                                      Sachbearbeiter:                               Telefon:                                                                 Datum:
allg-5174/2007                      Wieser Peter                        +43/463/5812-308                      01.10.2007

 

 

Betreff:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;

Stellungnahme

 

Zu dem mit do. Erlass vom 22. August 2007, BMUKK-12.940/0007-III/2/2007, vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, nimmt der Landesschulrat für Kärnten mit Verfügung seiner Amtsführenden Präsidentin (§ 7 Abs. 2 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl.Nr. 42) wie folgt Stellung:

 

Durch das 2. Schulrechtspaket 2005 wurde im Sinne einer erhöhten Unterrichtsgarantie der Schultag auf dem Montag der ersten Schulwoche verlegt und gleichzeitig festgelegt, dass die Wiederholungsprüfungen zwischen Donnerstag der letzten Woche des Schuljahres und Dienstag der ersten Woche des folgenden Schuljahres stattfinden.

 

Nunmehr wurde von dieser Festlegung wieder Abstand genommen und die Wiederholungsprüfungen verbindlich auf Montag und/oder Dienstag der ersten Woche des Schuljahres terminisiert. An der Festlegung des Beginns des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Montag der ersten Schulwoche wird festgehalten.

 

Bedingt durch diese Festlegungen finden daher die Wiederholungsprüfungen neben dem laufenden Unterrichtsbetrieb statt. Das hat sich bereits am Beginn des Schuljahres 2006/2007 als sehr problematisch erwiesen. Sowohl in der Klassen - als auch in der Lehrereinteilung kommt es dadurch in den ersten Schultagen zu Problemen. Der vom Gesetz geforderte stundenplanmäßige Unterricht kann in den ersten Tagen nur ansatzweise stattfinden und es verschieben sich die für den Unterricht wesentlichen Planungen der Schulen, wie z.B. die Schulorganisation um mehrere Tage. Von den betroffenen Schüler/Innen wird es als sehr belastend empfunden, erst am zweiten oder dritten Schultag in eine unter Umständen neue Klassengemeinschaft einzutreten. Diese Thematik wurde mit den Schulpartnern in Kärnten diskutiert und haben die Eltern- und Schülervertreter aus den genannten Gründen eindeutig für eine Entflechtung dieser Termine plädiert.

 

Es darf weiters darauf hingewiesen werden, dass im Schuljahr 2006/2007 in einigen Schulen die Wiederholungsprüfungen auf Donnerstag und Freitag der letzten Ferienwoche vorverlegt wurden. Die Evaluation des Bildungsministeriums brachte hinsichtlich der Vorverlegung der Wiederholungsprüfung auf Donnerstag und Freitag der letzten Ferienwoche ein deutlich positives Ergebnis.

 

Der Landesschulrat für Kärnten appelliert daher im Sinne der Schüler und Schülerinnen, insbesondere zur Hintanhaltung von belastenden Situationen für die betroffenen Schüler und Schülerinnen, die vorgelegte Entwurfsregelung abzuändern und die Wiederholungsprüfungen gesetzlich auf Donnerstag und Freitag der letzten Ferienwoche festzulegen.

 

 

 

Die Amtsführende Präsidentin

Dr. Claudia Egger

 

 

F.d.R.d.A.:

Rendl Gudrun