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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLERAMT |
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Geschäftszahl: |
BKA-601.187/0017-V/2/2007 |
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An die Parlamentsdirektion Parlament 1017 Wien |
Sachbearbeiter: |
Herr Dr Gerald EBERHARD |
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Pers. e-mail: |
gerald.eberhard@bka.gv.at |
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Telefon: |
01/53115/2316 |
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Ihr
Zeichen |
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Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an: |
v@bka.gv.at |
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Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;
Begutachtung; Stellungnahme
In der Anlage übermittelt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 seine Stellungnahme zum oben angeführten Gesetzesentwurf.
4. Oktober 2007
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLERAMT |
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Geschäftszahl: |
BKA-601.187/0017-V/2/2007 |
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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Sachbearbeiter: |
Herr Dr Gerald EBERHARD |
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Pers. e-mail: |
gerald.eberhard@bka.gv.at |
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Telefon: |
01/53115/2316 |
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Ihr
Zeichen |
BMUKK-12.940/0007-III/2/2007 |
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Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an: |
v@bka.gv.at |
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Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;
Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:
Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere
· die Legistischen Richtlinien 1990 (im Folgenden zitiert mit „LRL ...“) und
· verschiedene, legistische Fragen betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst
zugänglich sind.
Die Abkürzung „Abs.“ wäre nur zusammen mit einer konkreten Absatzbezeichnung zu verwenden, also nicht in der Wendung „die folgenden Absätze“.
Da offenbar bewirkt werden soll, dass die Rechtsfolge „finden … statt“ teils eintritt und teils nicht eintritt, wäre statt „sofern“ vielmehr „soweit“ zu setzen.
Es müsste korrekterweise „des lehrplanmäßigen Unterrichts“ lauten.
Die – verwirrende – Wendung „und bzw. oder“ sollte vermieden werden (vgl. LRL 26).
Statt „[…] Beschluss bedarf der Beschlusserfordernisse […]“ wäre „[…] Beschluss bedarf der Erfüllung der Beschlusserfordernisse […]“ oder „[…] Beschluss unterliegt den Beschlusserfordernissen […]“ sprachrichtig.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom
6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis
gebracht.
4. Oktober 2007
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt