Zum übersandten Entwurf eines BIFIE-Gesetzes wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Tiroler Landesregierung ist von der Wichtigkeit überzeugt, die Qualität des österreichischen Schulsystems durch permanente Entwicklungsmaßnahmen und Reformen zu erhöhen. Es scheint aber nicht erforderlich, eine neue, vergleichsweise kostenintensive und mit einer mehrschichtigen Organstruktur ausgestattete Institution zu schaffen, um den wissenschaftlichen und pädagogischen Aufgaben im Bildungsbereich effizient nachkommen zu können.
Einige Aufgaben des im Entwurf vorgesehenen Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens überschneiden sich teilweise mit den Aufgaben der neuen Pädagogischen Hochschule. Nach § 8 Abs. 6 des Hochschulgesetzes 2005 hat die Pädagogische Hochschule u.a. die Aufgabe, durch die Schul- und Berufspraxis sowie durch wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und Lehre die Befähigung zur verantwortungsbewussten Ausübung von Berufen im Bereich pädagogischer Berufsfelder, einschließlich jener der Berufspädagogik, zu vermitteln. So wird es an der Pädagogischen Hochschule Tirol u.a. ein eigenes Institut für Schulpraxis und Bildungswissenschaften und ein weiteres Institut für Schulentwicklung und Qualitätsmanagement geben. Darüber hinaus haben die Pädagogischen Hochschulen hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben untereinander und mit anderen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, insbesondere mit in- und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen, zu kooperieren.
Gerade auch die verschiedenen universitären oder sonstigen Einrichtungen, wie etwa das Institut für Höhere Studien (IHS), sind gefordert, wissenschaftliche Expertisen für die Entwicklung und Steuerung des österreichischen Schulsystems bereitzustellen und ihre Auswirkungen zu evaluieren.
Aus diesen Gründen sollte die mit dem Entwurf verfolgte Intention der Einrichtung eines eigenen Bundesinstitutes grundsätzlich überdacht werden.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet.
Für die
Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor