Z E N T R A L A U S S C H U S S

beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

für Bundeslehrer und Bundeserzieher

an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

und an Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung

1080 Wien, Strozzigasse 2/4. Stock Tel.: 01/533 62 98, Fax: 01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmukk.gv.at

 

 

per E-Mail an: begutachtung@bmukk.gv.at

An das

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

SB: MinR Dr. Gerhard MÜNSTER

Freyung 1

1010 Wien

 

Wien, am 4. Oktober 2007

ZA-Zl. 2007/270, Mag. Rai/Ka

 

Stellungnahme des ZA-BMHS zum

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung eines

Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des

österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz

sowie das Schulorganisationsgesetz geändert werden (BIFIE-Gesetz 2008);_________

 

zu GZ 12.803/0001-III/2/2007 vom 22. August 2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Zentralausschuss spricht sich gegen eine Ausgliederung des Bildungsinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens aus. Eine Bundesdienststelle, die zudem in die Hierarchie des Öffentlichen Dienstes eingegliedert ist, erledigt ihre Arbeiten genauso effizient und in der Regel kostengünstiger. Zudem ist im Öffentlichen Dienst ein weniger aufwendiger Aufsichtsbereich von Nöten. Ausgliederungen dienen oft nur der Verschiebung der Kostenstellen und  bringen zudem für die Beschäftigten nach einer ersten Übergangsfrist  oft  nachhaltige Verschlechterungen der Dienstverhältnisse und der Arbeitsbedingungen. Die im Gesetzentwurf angestrebte Auslagerung von Bundes-Personalkosten und die damit bezweckte Verbilligung der von der öffentlichen Hand benötigten Leistungen soll durch Reduzierung der „Stammbelegschaft“ erreicht werden. Das Einkaufen privater Forschungs- und Evaluationsleistungen durch das im Gesetzesentwurf beschriebene neue BIFIE dient als billiger Ersatz für eigene wissenschaftliche Tätigkeit. Der Verzicht auf eigene wissenschaftliche Tätigkeiten wird zu einer Zunahme „freier“, oft prekärer Dienstverhältnisse in privaten Forschungseinrichtungen führen, während qualifizierte Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst verloren gehen. Der vorgesehene Verkauf von Bildungsforschungs-Dienstleistungen durch das BIFIE (de   facto eine Form von Drittmittelfinanzierung)  wäre auch im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit möglich. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Zentralausschuss

Prof. Mag. Jürgen RAINER

Vorsitzender

 

 

cc: Präsidium des Nationalrates