Z E N T R A L A U S S C H U S S
beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
für Bundeslehrer und Bundeserzieher
an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
und an Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung
1080 Wien, Strozzigasse 2/4. Stock Tel.: 01/533 62 98, Fax: 01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmukk.gv.at
per E-Mail an: begutachtung@bmukk.gv.at
An das
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
SB: MinR Dr. Gerhard MÜNSTER
Freyung 1
1010 Wien
Wien, am 4. Oktober 2007
ZA-Zl. 2007/270, Mag. Rai/Ka
Stellungnahme des ZA-BMHS zum
Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des
österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz
sowie das Schulorganisationsgesetz geändert werden (BIFIE-Gesetz 2008);_________
zu GZ 12.803/0001-III/2/2007 vom 22. August 2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Zentralausschuss spricht sich gegen eine Ausgliederung des Bildungsinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens aus. Eine Bundesdienststelle, die zudem in die Hierarchie des Öffentlichen Dienstes eingegliedert ist, erledigt ihre Arbeiten genauso effizient und in der Regel kostengünstiger. Zudem ist im Öffentlichen Dienst ein weniger aufwendiger Aufsichtsbereich von Nöten. Ausgliederungen dienen oft nur der Verschiebung der Kostenstellen und bringen zudem für die Beschäftigten nach einer ersten Übergangsfrist oft nachhaltige Verschlechterungen der Dienstverhältnisse und der Arbeitsbedingungen. Die im Gesetzentwurf angestrebte Auslagerung von Bundes-Personalkosten und die damit bezweckte Verbilligung der von der öffentlichen Hand benötigten Leistungen soll durch Reduzierung der „Stammbelegschaft“ erreicht werden. Das Einkaufen privater Forschungs- und Evaluationsleistungen durch das im Gesetzesentwurf beschriebene neue BIFIE dient als billiger Ersatz für eigene wissenschaftliche Tätigkeit. Der Verzicht auf eigene wissenschaftliche Tätigkeiten wird zu einer Zunahme „freier“, oft prekärer Dienstverhältnisse in privaten Forschungseinrichtungen führen, während qualifizierte Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst verloren gehen. Der vorgesehene Verkauf von Bildungsforschungs-Dienstleistungen durch das BIFIE (de facto eine Form von Drittmittelfinanzierung) wäre auch im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit möglich.
Mit freundlichen Grüßen
für den Zentralausschuss
Prof. Mag. Jürgen RAINER
Vorsitzender
cc: Präsidium des Nationalrates