An das

Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

 

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

 

                                              

Wien, am 5.10.2007

 

 

Gegenstand: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie das Schulorganisationsgesetz geändert wird (BIFIE-Gesetz 2008) - Begutachtungs- und Konsultationsverfahren, Stellungnahme

GZ BMUKK-12.803/0001-III/2/2007

 

Unter Bezugnahme auf das do Schreiben vom 22. August 2007, GZ BMUKK-12.803/0001-III/2/2007, erlaubt sich das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz innerhalb offener Frist folgende Stellungnahme abzugeben:

 

1. Allgemeines

Das Generalsekretariat der ÖBK begrüßt die Erweiterung und Intensivierung der wissenschaftlichen Betreuung und Qualitätsentwicklung des österreichischen Schulwesens durch die Schaffung bzw Umstrukturierung des BIFIE.

Traditionsgemäß haben sich die katholischen Privatschulen mit ihren spezifischen werte- und qualitätsbetonten Ausrichtung an den Entwicklungen des österreichischen Schulwesens ständig und aktiv beteiligt. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Autonomie der Privatschulen wird diese Beteiligung künftig auch in Kooperation mit dem BIFIE fortgeführt werden.

Die Lehreraus- und –fort, und -weiterbildung als wesentlicher Bestandteil von Schulentwicklung und Bildungspolitik wird ebenso in die Arbeit des BIFIE einbezogen werden. Die Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung von literarischen und ReligionslehrerInnen in kirchlicher Trägerschaft (Kirchliche Pädagogische Hochschulen sowie anerkannte Studiengänge, Lehrgänge und Hochschullehrgänge) werden ihre ausgewiesene Expertise in der Tradition der privaten Einrichtungen nach dem Akademienstudiengesetz unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für private Hochschulen ebenfalls zur Verfügung stellen.

Das Generalsekretariat der ÖBK gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die bisherige gute und ersprießliche Zusammenarbeit auch im Bereich der Pädagogischen Hochschulen eine konstruktive Fortsetzung finden möge.

 

2. Zu einzelnen Bestimmungen

Zu den einzelnen Bestimmungen der Novelle gibt es seitens des Generalsekretariates der ÖBK keine besonderen Bemerkungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Msgr. Dr. Ägidius Zsifkovics

Generalsekretär der ÖBK