Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

 

 


Unser Zeichen: Dr. WK/bw

 

 

Wien, 11.10.2007

 

 

 

 

 

 


Betrifft:          Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Österreichische Ärztekammer bezieht sich auf den im Betreff genannten Gesetzesentwurf und hält eingangs fest, dass die Österreichische Ärztekammer als gesetzlich eingerichtete Interessenvertretung aller in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte (im Gegensatz zu den anderen Kammern der freien Berufe) zum Begutachtungsverfahren nicht eingeladen wurde, zumal der vorgesehene Entwurf die Interessen der Ärzteschaft (insbesondere der SchulärztInnen) berührt, und uns somit im Begutachtungsverfahren keine Möglichkeit zur Mitwirkung und zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Wir ersuchen dennoch, nachfolgende Stellungnahme zu berücksichtigen:

 

Der Gesetzesentwurf sieht die Errichtung eines Bundesinstitutes BIFIE zur Durchführung von Untersuchungen im Bereich der angewandten Bildungsforschung, zum Monitoring des Schulsystems und zur Bereitstellung von Informationen für bildungspolitische Entscheidungen vor. Das Bifie soll als wissenschaftliches Institut eingerichtet werden, das nationale Bestandsaufnahmen, Analysen und Vergleiche sowie effektive und effiziente schulische Entwicklungsmaßnahmen und Reformen zur Aufgabe hat, mit dem Ziel, eine Vernetzung der bestehenden Forschungsaktivitäten um Schwerpunktsetzungen und eine optimale Nutzung der in Österreich ohnehin vergleichsweise kleinen Gruppe von Wissenschaftern und Wissenschafterinnen aus einschlägigen Bereichen zu ermöglichen.

Die Tätigkeit des Bifie wird sich auf den gesamten Bereich des Schulwesens beziehen.

 

Nach Ansicht der Österreichischen Ärztekammer wurden jedoch im gegenständlichen Entwurf gesundheitliche Belange der Schülerinnen und Schüler zu wenig berücksichtigt. Dazu zählen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Hirnforschung, Lernen, gesundheitliche Voraussetzungen für Konzentration, Merkfähigkeit etc., aber auch Fragen der Prävention, gesunder Lebensstil und Verbesserung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit, Verhütung arbeitsbedingter Gefahren am Schularbeitsplatz, Auswertung statistischer Gesundheitsdaten im Schulalter etc., da gerade diese Faktoren - neben der Beschäftigung mit Bildungsstandards - von einem Bildungsforschungsinstitut berücksichtigt werden müssten.

 

Die Einbeziehung der Österreichischen Ärztekammer wäre daher aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig, da die österreichischen Ärztinnen und Ärzte und vor allem die SchulärztInnen über jahrelange Kompetenz in medizinischen Fragen im Bereich des Schulwesens verfügen.

 

Aus diesem Grunde fordert die Österreichische Ärztekammer ein Nominierungsrecht sowie die verpflichtende Aufnahme von Ärzten und Ärztinnen im wissenschaftlichen Beirat des Bifie, sowie die Aufnahme dieser Punkte in die Kernaufgaben des Bifie gemäß § 2 Abs. 2 des Entwurfes.

 

Wir stehen gerne für ein Gespräch zur Verfügung und ersuchen um Berücksichtigung unserer Anmerkungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Karlheinz Kux eh.

Kammeramtsdirektor

i.A. für den Präsidenten