Gz BKA-920.755/0007-III/1/2007

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bearbeiterin Frau Mag Ariane AUßERLECHNER

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1017 Wien

 

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Stellungnahme zum Sozialversicherungs Änderungsgesetz 2007 - SVÄG 2007

 

 

Zu dem vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz übermittelten Entwurf des Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 (SVÄG 2007) nimmt das Bundeskanzleramt – Sektion III – wie folgt Stellung:

 

Zu Art. I Z 8 (§ 8 Abs. 1a ASVG):

Die Herausnahme der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten aus den Teilpflichtversicherungen für Zeiten der Kindererziehung bzw. Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes in der Pensionsversicherung wird begrüßt, da diese Zeiten ohnehin im Bundes-Pensionskonto pensionswirksam werden.

 

Das Bundeskanzleramt beabsichtigt, in der nächsten Novelle des Pensionsgesetzes 1965 korrespondierende Bestimmungen für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zu schaffen, damit die Gutschrift der entsprechenden Beitragsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung bzw. Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes im Bundes-Pensionskonto gesetzlich abgesichert ist.

 

 

Darüber hinaus wird bei dieser Gelegenheit angeregt, die Bemessungsmethode des Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs. 1a ASVG zu ändern. Die bestehende, den Bund benachteiligende pauschalierte Berechnung erscheint für „neue“ Beamtinnen und Beamte nicht mehr angebracht. Vielmehr sollten im Zusammenhang mit der Überweisung sämtlicher Versicherungszeiten auch sämtliche PV-Beiträge aufgewertet überwiesen werden.

 

 

3. Oktober 2007

Für die Bundesministerin:

PLEYER

 

 

 

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