Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Verfassungsdienst

 

 

An das
Bundesministerium für

Soziales und
Konsumentenschutz

Stubenring 1
1010 Wien

E-Mail

Dr. Christian Ranacher

Telefon: 0512/508-2208

Telefax: 0512/508-2205

E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at

DVR: 0059463

 

 

 

 

 

 

 

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 – SVÄG 2007; Begutachtung; Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-25/1110
03.10.2007

 

 

Zur E-Mail vom 24. August 2007 o. Zl.

Gegen den im Betreff angeführten Gesetzentwurf besteht aus der Sicht der Interessen des Landes Tirol grundsätzlich kein Einwand.

Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Änderung der Bestimmungen des § 412 Abs. 6 ASVG (Art. 1 Z. 40) über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Einsprüchen in Verwaltungssachen der Sozialversicherung an die im Verfahren vor dem VwGH und dem VfGH für die Zuerkennung der aufschie­benden Wirkung von Bescheidbeschwerden geltenden Voraussetzungen zu einem Verwaltungsmehrauf­wand für das Land führen wird.

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates über­mittelt.

 

Für die Landesregierung:


i.V. Dr. Gstöttner