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An das |
GZ ● BKA-600.076/0034-V/A/5/2007 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Dr Angela JULCHER Pers. E-mail ● angela.julcher@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2288 Ihr Zeichen ●
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Bundesministerium für Soziales und Komsumentenschutz
Mit E-Mail: stellungnahmen@bmsk.gv.at
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail
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Betrifft: Entwurf eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2007;
Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:
Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere
· die Legistischen Richtlinien 1990,
· das EU-Addendum zu den Legistischen Richtlinien 1990,
· der ‑ für die Gestaltung von Erläuterungen weiterhin maßgebliche ‑ Teil IV der Legistischen Richtlinien 1979,
· die Richtlinien für die Verarbeitung und die Gestaltung von Rechtstexten (Layout-Richtlinien) und
· verschiedene, legistische Fragen betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst
zugänglich sind.
Die Gemeinschaftsrechtskonformität des im Entwurf vorliegenden Bundesgesetzes ist vornehmlich vom do. Bundesministerium zu beurteilen.
Das Prädikat im Einleitungsteil müsste jeweils „ist“ statt „sind“ lauten, weil es sich auf die zuerst genannte, im Singular stehende Gliederungseinheit („Abs.“) bezieht.
Es sollte die vollständige Bezeichnung „Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz“ verwendet werden.
Aus sprachlichen Gründen wird angeregt, das „zweistufige“ Inkrafttreten des § 607 Abs. 12 in einer eigenen Ziffer zu regeln („2. mit 1. Jänner 2008 § 607 Abs. 12 in der Fassung der Z 45 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007, mit 1. Jänner 2011 § 607 Abs. 12 in der Fassung der Z 46 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2007“).
Diese Anmerkung gilt sinngemäß auch für Art. 2 Z 28 (§ 319 GSVG) und Art. 3 Z 26 (§ 309 BSVG).
Auf ein Schreibversehen in den Erläuterungen zu Art. 1 Z 8 wird hingewiesen: Im vierten Absatz müsste es in der vierten Zeile „31. Dezember 1954“ statt „31. Dezember 2004“ heißen. Außerdem müsste es wohl „ernannt“ statt „pragmatisiert“ heißen.
Auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 27. März 2002, GZ 600.824/003‑V/2/2001 – betreffend Legistische Richtlinien; Gestaltung von Textgegenüberstellungen – ist hinzuweisen, insbesondere darauf, dass dann, wenn geltende Bestimmungen aufgehoben werden, keine Hinweise wie „aufgehoben“ oder „entfällt“ zu geben sind, sondern die Spalte „Vorgeschlagene Fassung:“ frei zu bleiben hat.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom
6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis
gebracht.
10. Oktober 2007
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt