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BMeiA-AT.8.15.02/0269-I.2/2007  Rp 329/07/Gt/Ra               4297                  12.09.2007

13.8.2007                         DDr. Leo Gottschamel

 

Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition

 

 

Die WKÖ nimmt zum Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:

 

Gebeten wird, § 1, Z. 1 zu ergänzen:

„Ausgenommen sind weiters Monitionsarten und Sprengsätze sowie Träger für Sprengsätze, welche flächendeckend oder punktuell zum Absprengen von Lawinen verwendet werden.“

 

Diese Stellungnahme wird auf elektronischem Weg an den Nationalrat übermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Rosemarie Schön

Abteilungsleiterin

 

 

L:\Gt-2007\329 Stellungnahme Streumonition.doc