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BMeiA-AT.8.15.02/0269-I.2/2007 Rp 329/07/Gt/Ra 4297 12.09.2007
13.8.2007 DDr. Leo Gottschamel
Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition
Die WKÖ nimmt zum Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:
Gebeten wird, § 1, Z. 1 zu ergänzen:
„Ausgenommen sind weiters Monitionsarten und Sprengsätze sowie Träger für Sprengsätze, welche flächendeckend oder punktuell zum Absprengen von Lawinen verwendet werden.“
Diese Stellungnahme wird auf elektronischem Weg an den Nationalrat übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rosemarie Schön
Abteilungsleiterin
L:\Gt-2007\329 Stellungnahme Streumonition.doc