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Amt der Tiroler Landesregierung
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Bundesministerium für Justiz |
E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at
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Entwurf eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008; Stellungnahme |
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Geschäftszahl |
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Zu GZ. BMJ-B16.800/0003-I 6/2007 vom 22.08.2007 |
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Aus der Sicht der vom Land Tirol zu vertretenden Interessen besteht gegen den oben angeführten Gesetzentwurf grundsätzlich kein Einwand.
Gegen die Bestimmung der Z. 10 des Art. V des Entwurfes (§ 37a EIRAG), wonach die Rechtsanwaltskammer als einheitlicher Ansprechpartner im Sinn der Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen wird, bestehen aber Bedenken.
Nach der Dienstleistungs-Richtlinie ist die einheitliche Ansprechstelle nämlich für alle mit der Ausübung der Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit verbundenen Verfahren und nicht nur für die unmittelbar anwaltsspezifischen Verfahren zuständig.
Nach entsprechenden Vorgesprächen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beschloss die Landesamtsdirektorenkonferenz in ihrer Tagung am 16. März 2007 (VST-5320/87 vom 20. März 2007), die nach der Dienstleistungs-Richtlinie vorzusehenden einheitlichen Ansprechpartner bei den Ämtern der Landesregierungen einzurichten.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor