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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESWETTBEWERBSBEHÖRDE |
Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien
E-Mail: kzl.b@bmj.gv.at; begutachtungsverfahren@parlament.gv.at. |
Name/Durchwahl: Mag. Schneider/317 Dr. Lukaschek/325
Geschäftszahl: BWB/L-167/3 (Diese Geschäftszahl bitte immer anführen!)
Wien, am 28. September 2007 |
Begutachtungsverfahren zum Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008; BMJ-B16.800/0003-I 6/2007 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswettbewerbsbehörde bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs zum Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 und nimmt binnen offener Frist Stellung wie folgt:
Es ist zu begrüßen, dass die Entscheidung des Kartellobergerichts vom 12.12.2005 zu 16 Ok 45/05 "HOB- Honorarordnung der Baumeister" in die Überlegungen zur Neugestaltung des § 34 Abs. 3 GebAG 1975 Eingang gefunden hat. Empfehlungen von Unternehmensvereinigungen dieser Art widersprechen Art. 81 EGV und sind geeignet, das Verhalten ihrer Mitglieder auf dem Markt zu koordinieren und somit den Wettbewerb zu verfälschen.
Die Neugestaltung des § 34 Abs. 3 GebAG 1975 wird positiv zur Kenntnis genommen; die darin angeführten Spannen der Gebühren für Mühewaltung geben zumindest einen gewissen Spielraum für "freie Kalkulation" des Sachverständigen.
Im Lichte der Schwerpunktsetzung der Europäischen Kommission zur "Liberalisierung der Freien Berufen" wird die unverändert lange Ausbildungszeit von Rechtsanwälten und Notaren kritisch gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Generaldirektor
Mag. Ines Schneider