Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach folgend sende ich ihnen meine Stellungnahme zum BRÄG 2008 mit der Bitte
um freundliche Kenntnisnahme.
Im Rahmen des Ministerialentwurfs wurde auch eine Novelle zum GebAG und SDG
versandt zu der ich kurz Stellung nehmen möchte.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der vorgelegte Entwurf weitreichende,
weit über den Anlassfall hinausgehende Änderungen im Berich der Bestimmung
der Mühewaltung hinausgeht und dabei eine Fülle von absehbaren
Problemstellungen provoziert.
o) Die im § 34 (3) vorgeschlagene Neuregelung erfordert bei der Bestellung
eines
Sachverständigen die Bestimmung der "Gebühr je nach der konkret
erforderlichen Qualifikation der oder des beauftragten Sachverständigen, der
Schwierigkeit des aufgetragenen Befundes oder Gutachtens und der
Ausführlichkeit der notwendigen Begründung."
Völlig offen bleibt dabei, zu welchem Zeitpunkt und nach welchen objektiven
Kriterien die Bestimmung erfolgen soll. Hier wäre eine präzisere Ausformung
der gesetzlichen Regelungen wünschenswert.
o) Die im $ 34 (3) enthaltenen Gebührensätze für Mühewaltung sind
beispielsweise im Bereich der Informationstechnik weit von den marktüblichen
Stundensätzen entfernt und somit fehlt letztendlich die Möglichkeit, einen
Gutachtensauftrag auch aus ökonomischen Gründen abzulehnen.
Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere Gedanken auch Eingang in
eine überarbeitete Form des Entwurfs der GebAG-Novelle finden würde.
--- STELLUNGNAHME ZUM BRÄG 2008 ---
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> Mit freundlichen Gruessen
> Ing. Mag. Horst Greifeneder
> Gerichtssachverständiger | Informationstechnik
> Linzer Strasse 155b.
> A - 4600 W e l s .
> tel. 07242. 777 15.
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