Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nach folgend sende ich ihnen meine Stellungnahme zum BRÄG 2008 mit der Bitte

um freundliche Kenntnisnahme.

 

Im Rahmen des Ministerialentwurfs wurde auch eine Novelle zum GebAG und SDG

versandt zu der ich kurz Stellung nehmen möchte.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der vorgelegte Entwurf weitreichende,

weit über den Anlassfall hinausgehende Änderungen im Berich der Bestimmung

der Mühewaltung hinausgeht und dabei eine Fülle von absehbaren

Problemstellungen provoziert.

 

o) Die im § 34 (3) vorgeschlagene Neuregelung erfordert bei der Bestellung

eines

Sachverständigen die Bestimmung der "Gebühr je nach der konkret

erforderlichen Qualifikation der oder des beauftragten Sachverständigen, der

Schwierigkeit des aufgetragenen Befundes oder Gutachtens und der

Ausführlichkeit der notwendigen Begründung."

 

Völlig offen bleibt dabei, zu welchem Zeitpunkt und nach welchen objektiven

Kriterien die Bestimmung erfolgen soll. Hier wäre eine präzisere Ausformung

der gesetzlichen Regelungen wünschenswert.

 

o) Die im $ 34 (3) enthaltenen Gebührensätze für Mühewaltung sind

beispielsweise im Bereich der Informationstechnik weit von den marktüblichen

Stundensätzen entfernt und somit fehlt letztendlich die Möglichkeit, einen

Gutachtensauftrag auch aus ökonomischen Gründen abzulehnen.

 

Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere Gedanken auch Eingang in

eine überarbeitete Form des Entwurfs der GebAG-Novelle finden würde.

 

--- STELLUNGNAHME ZUM BRÄG 2008 ---

 

> --

> Mit freundlichen Gruessen

> Ing. Mag. Horst Greifeneder

> Gerichtssachverständiger | Informationstechnik

 

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