Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Heinz Wittmann Franz-Josefs-Kai 51 1010 Wien
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Wien, 12. Oktober 2018 |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichs-gesetz 1967 geändert wird. BMGFJ-510101/0012-II/1/2007
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Sehr geehrter Herr Dr. Wittmann!
innerhalb offener Begutachtungsfrist erlaubt sich die Lebenshilfe Österreich zu der angeführten Gesetzesinitiative folgende
abzugeben:
Die Lebenshilfe Österreich begrüßt grundsätzlich die geplante Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes, mit der u.a. zur Förderung der Mehrkindfamilien, die Geschwisterstaffelung ausgebaut und erhöht und die Einkommensgrenzen beim Mehrkindzuschlag angehoben werden sowie die Zuverdienstmöglichkeiten für Studierende angehoben werden sollen.
Intention dieser Gesetzesmaßnahme ist es Härtefälle zu vermeiden und Mehrkindfamilien, die erfahrungsgemäß stärker armutsgefährdet sind, verstärkt zu fördern.
Es ist bedauerlich, dass die Situation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien nicht ebenso berücksichtigt wurde, da diese Personengruppe in weit höherem Ausmaß von Armut bedroht ist.
Es gibt kaum Familien mit behinderten Kindern, die mehr als drei Kinder haben, daher greift die geplante Förderung für Mehrkindfamilien nicht. Auch von der Erhöhung der Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, profitieren Familien mit intellektuell behinderten Kindern nicht, da diese nur vereinzelt davon betroffen sein werden, weil nur ein geringer Prozentsatz eine Berufsausbildung absolvieren kann.
In den letzten Jahren sind die Kosten, die aufgrund einer Behinderung anfallen massiv angestiegen. Demgegenüber wurde jedoch das Pflegegeld seit 1996 nur einmal, Anfang 2005, um 2 Prozent erhöht. Damit wurde aber nicht einmal die Inflation abgedeckt. Auch in dieser Legislaturperiode ist nur einmal eine Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen. Einen gewissen Ausgleich könnten hier Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz darstellen.
Um die Position der Menschen mit Behinderung zu verbessern und die Armutsgefährdung abzuschwächen, fordert die Lebenshilfe Österreich daher eine deutliche Anhebung des Zuschlags für erheblich behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) von derzeit 138,30 Euro auf 151,20 Euro.
Dies entspräche einer Abgeltung der inflationären Entwicklung seit dem Zeitpunkt der letzten Anpassung.
Wir ersuchen dringend unsere Forderung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
LEBENSHILFE ÖSTERREICH
Univ.-Prof. Dr. Germain Weber Mag. Albert Brandstätter
Präsident Bundesgeschäftsführer
Mag. Silvia Weißenberg
Recht- u. Gesellschaftspolitik