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Ende Einlageblatt (ohne EB)

 

Präsidium

 

 

 

 

 

Anschrift:

»per email an:

e-Recht@bmf.gv.at

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

 

GZ. O160/3-ID/07

 

Vordere Zollamtsstraße 7
1030 Wien
Telefax: 0502 503 099

Sachbearbeiter: Hess
Telefon: 0502 503 020
Internet: post.praes.ufs@bmf.gv.at
DVR: 2108837

 

 

Betrifft:

»Begutachtung
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Bezug:

» BMGFJ-510101/0012-II/1/2007

Erledigungstext:

»Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wird zu dem im Betreff angeführten ‚Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird’, nach Befassung der Mitglieder zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:

 

Es wird angeregt § 4 Abs. 2 FLAG wie folgt zu ändern: "An die Stelle der Wortfolge § 5 Abs. 5 tritt jeweils § 5 Abs. 4".

Begründung: Bereits vor mehreren Jahren wurde § 5 Abs. 2 FLAG aufgehoben; § 5 Abs. 5 erhielt dadurch die Absatzbezeichnung "4". Es wurde allerdings durch ein Redaktionsversehen übersehen, den Verweis in § 4 Abs. 2 FLAG zu ändern.

 

»24. September 2007
Die Präsidentin
»Dr. Daniela Moser

Elektronisch gefertigt

Ende Erledigungsentwurf 1