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Präsidium
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per email an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
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GZ. O160/3-ID/07
Vordere Zollamtsstraße 7
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Betrifft: |
Begutachtung |
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Bezug: |
BMGFJ-510101/0012-II/1/2007 |
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Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wird zu dem im Betreff angeführten ‚Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird’, nach Befassung der Mitglieder zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:
Es wird angeregt § 4 Abs. 2 FLAG wie folgt zu ändern: "An die Stelle der Wortfolge § 5 Abs. 5 tritt jeweils § 5 Abs. 4".
Begründung: Bereits vor mehreren Jahren wurde § 5 Abs. 2 FLAG aufgehoben; § 5 Abs. 5 erhielt dadurch die Absatzbezeichnung "4". Es wurde allerdings durch ein Redaktionsversehen übersehen, den Verweis in § 4 Abs. 2 FLAG zu ändern.
24. September 2007
Die Präsidentin
Dr. Daniela Moser
Elektronisch gefertigt