Bundesministerium für Inneres

 

E-Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-302/9-2007

27.9.2007

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Vereinsgesetz 2002 geändert wird; Stellungnahme

Bezug: Zl BMI-LR1380/0003-III/1/2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Bemerkt wird allerdings, dass die Erläuterungen insbesondere zu § 17 Abs 1 einen strengeren Maßstab anzulegen scheinen als der Gesetzestext selbst. Wenn mit Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz das Auslangen gefunden wird, werden Verwechslungen mit anderen Vereinen nicht völlig auszuschließen sein.

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor


Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

 

zur gefl Kenntnis.