Z E N T R A L A U S S C H U S S
beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
für Bundeslehrer und Bundeserzieher
an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
und an Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung
1080 Wien, Strozzigasse 2/4. Stock Tel.: 01/533 62 98, Fax: 01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmukk.gv.at
per E-Mail
An das
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
SB: Dr. Gerhard MÜNSTER
Freyung 1
1010 Wien
Wien, am 27. September 2007ZA-Zl.: 2007/259, Mag. Rai/Ka
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der ZA-BMHS begrüßt grundsätzlich jede Erweiterung des schulischen Angebotes, lehnt jedoch den vorgelegten Entwurf ab und begründet dies wie folgt:
Die Verlagerung der Entscheidung, in welcher Region eines Landes ein neues Schulmodell (z.B. neue Mittelschule) eingeführt wird, auf die Ebene der Landesbehörden (Kollegium des LSR/SSR), verhindert die Mitwirkung der betroffenen Schulpartner an interessierten Schulen. Gewünscht wird ein Verfahren, das die Schulpartner an der Schule in die Entscheidung voll einbindet.
Eine solche Entscheidung der zuständigen Eltern und Lehrer vor Ort ermöglicht das Schulorganisationsgesetz (§7 SchOG). Zur Evaluierung dieser Schulversuche wäre eine fixe Fristvorgabe für den Durchführungszeitraum vorzusehen.
Völlig unverständlich ist die Feststellung, dass aus der gegenständlichen Novelle keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder die Haushalte anderer Gebietskörperschaften entstehen. Das würde bedeuten, dass keine zusätzlichen Mittel für all die in der Öffentlichkeit diskutierten Verbesserungen zur Verfügung stünden.
Unter „Finanzielle Auswirkungen“ bei den Erläuterungen wird vom beabsichtigten verschränkten Einsatz von HS- und AHS-Lehrern gesprochen. Verschränkt bedeutet, dass je ein HS-Lehrer und ein AHS-Lehrer gemeinsam in einer Klasse unterrichten. Ein verschränkter Einsatz ist nicht kostenneutral durchführbar.
In einem informellen Gespräch im Ministerium wurden wir darüber informiert, dass statt des angekündigten verschränkten Lehrereinsatzes ein gemischter Lehrereinsatz geplant ist. Das bedeutet, dass pro Klasse nur ein Lehrer (entweder ein HS-Lehrer oder ein AHS-Lehrer) unterrichten werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Vorgabe der Kostenneutralität erfüllbar. Dieser Widerspruch wäre zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
für den Zentralausschuss
Prof. Mag. Jürgen RAINER
Vorsitzender
cc: Präsidium des Nationalrates