Z E N T R A L A U S S C H U S S

beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

für Bundeslehrer und Bundeserzieher

an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

und an Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung

1080 Wien, Strozzigasse 2/4. Stock Tel.: 01/533 62 98, Fax: 01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmukk.gv.at

 

 

per E-Mail

An das

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

SB: Dr. Gerhard MÜNSTER

Freyung 1

1010 Wien

 

Wien, am 27. September 2007ZA-Zl.: 2007/259, Mag. Rai/Ka

 

Stellungnahme des ZA-BMHS zum Entwurf eines Bundesgesetzes,

mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird____________

 

 zu Zl. 12.690/0007-III/2/2007  vom 4. September 2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der ZA-BMHS begrüßt grundsätzlich jede Erweiterung des schulischen Angebotes, lehnt jedoch den vorgelegten Entwurf ab und begründet dies wie folgt:

 

Die Verlagerung der Entscheidung, in welcher Region eines Landes ein neues Schulmodell (z.B. neue Mittelschule) eingeführt wird, auf die Ebene der Landesbehörden (Kollegium des LSR/SSR), verhindert die Mitwirkung der betroffenen Schulpartner an interessierten Schulen. Gewünscht wird ein Verfahren, das die Schulpartner an der Schule in die Entscheidung voll einbindet.

 

Eine solche Entscheidung der zuständigen Eltern und Lehrer vor Ort ermöglicht  das Schulorganisationsgesetz (§7 SchOG). Zur Evaluierung dieser Schulversuche wäre eine fixe Fristvorgabe für den Durchführungszeitraum  vorzusehen.

 

Völlig unverständlich ist die Feststellung, dass aus der gegenständlichen Novelle keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder die Haushalte anderer Gebietskörperschaften entstehen. Das würde bedeuten, dass keine zusätzlichen Mittel für all die in der Öffentlichkeit diskutierten Verbesserungen zur Verfügung stünden.

 

Unter „Finanzielle Auswirkungen“ bei den Erläuterungen wird vom beabsichtigten verschränkten Einsatz von HS- und AHS-Lehrern gesprochen. Verschränkt bedeutet, dass je ein HS-Lehrer und ein AHS-Lehrer gemeinsam in einer Klasse unterrichten. Ein verschränkter Einsatz ist nicht kostenneutral durchführbar.

 

 


 

 

In einem informellen Gespräch im Ministerium wurden wir darüber informiert, dass statt des angekündigten verschränkten Lehrereinsatzes ein gemischter Lehrereinsatz geplant ist. Das bedeutet, dass pro Klasse nur ein Lehrer (entweder ein HS-Lehrer oder ein AHS-Lehrer)  unterrichten werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Vorgabe der Kostenneutralität erfüllbar. Dieser Widerspruch wäre zu berücksichtigen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Zentralausschuss

Prof. Mag. Jürgen RAINER

Vorsitzender

 

 

 

 

 

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