ZA AHS am 25.9.2007 in Salzburg

ÖLI-UG Antrag zur Begutachtung der SCHOG-Novelle  IIb. Hauptstück
über die Einführung der Neuen Mittelschule in Modellregionen

 

Der ZA AHS fordert die Bereitstellung der für die Umsetzung des IIb. Hauptstücks notwendigen personellen und materiellen Ressourcen durch entsprechende Budgetgesetze. Die Formulierung der „Finanziellen Auswirkungen“ („unmittelbar … keine finanziellen Auswirkungen“) müssen überarbeitet und konkretisiert werden.

Eine entsprechende Grundsatzbestimmung ist in den Gesetzestext der SCHOG-Novelle aufzunehmen.

 

§ 129

(1+2) gesetzliche Regelung über betroffene Region, Entscheidung geht über den Rahmen eines Standortversuches hinaus, 5%-Schulversuchsklausel würde Gesamtschulmodellregion ad absurdum führen – Elternrecht auf freie Schulwahl eingeschränkt, aber grundsätzlich gewahrt.

Forderungen:
Demokratisierung der Kollegien (Wahl der LehrerInnenvertreterInnen, Eltern, SchülerInnen statt Entsendung durch Parteien), die Regionen festsetzen.
PVG-Novelle, die DA an jeder Schule, FA auf Landesebene und ZA-Vertretung gegenüber dem Ministerium sicherstellt

(4) Verzicht auf Jahrgangs-Leistungsgruppen, wie sie dzt. an HS üblich sind, Umschichtung der dadurch frei werdenden Ressourcen hin zu Maßnahmen individueller Förderung.

Forderung:
explizite Verankerung der Umschichtung von starren „äußeren“ Leistungsgruppen hin zu Formen innerer Differenzierung, Teamteaching, zu vorübergehend eingerichteten Lerngruppen ua. im Gesetz

(5) LehrerInnenmehrarbeit (zusätzliche Leistungsbeschreibung, zusätzliche Förder- bzw. Individualisierungsmaßnahmen u.a.)

Forderungen:
Abgeltung von neuen Aufgaben durch Einrechnung in die Lehrverpflichtung bzw. durch Bezahlung (je nach Umfang und Dauer der Zusatzarbeit) – Bereitstellung zusätzlicher WE/Dienstposten
Budgetierung zusätzlicher Fortbildung für Individualisierung und innere Differenzierung, Teamteaching, offenes Lernen, neue Beurteilungsformen … i.S. der pädagogischen Zielsetzungen der Neuen Mittelschule in Modellregionen
Supervision für die LehrerInnen am Standort und in der Dienstzeit,
SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, PsychologInnen zur Unterstützung der LehrerInnen bei der individuellen Förderung, Beratung, und sozialer Integration

(7) Grundsätze der dienst- bzw. arbeitszeitrechtlichen Stellung der LehrerInnen … bleiben „unberührt“

Forderungen:
Gemeinsames und gleichberechtigten Arbeiten von HS- und AHS-KollegInnen braucht Klarstellung, dass in jedem Fall die für die KollegInnen günstigere Regelungen zur Anwendung kommen, das gilt auch für das PVG (Novellierung notwendig, vgl. 1.) d.h. z.B. Unterrichtsverpflichtung entsprechend der AHS-Regelung (20 Werteinheiten), nicht 22 (LDG) – aneinem Standort wird es zwar bis auf weiteres noch KollegInnen mit unterschiedlichem Gehaltsschema geben, aber Gleichbehandlung in Fragen der Arbeitszeit tut Not.

§ 129a

(1) Gesamtschulmodelle mit innerer Differenzierung und individueller Förderung, dazu mit vermehrter Möglichkeiten zur Blockung von Unterricht gem. § 129 (6) „können“ ganztägig geführt werden.

Forderungen:
“können“ durch „sollen“ ersetzt werden, entsprechende
Schulraumprogramme und Personalpläne und Zeitvorgaben für ihre Verwirklichung sind ins Gesetz aufzunehmen.

Weitere Forderungen wie zu § 129 (5)

§ 129b

Neue Mittelschule, beschränkt auf 5. und 6. Schulstufe

Forderung:
Streichen des § 129b aus dem Gesetz, der den Grundintentionen des § 129 zuwiderläuft und keine Erprobung eines Gesamtschulmodelles in einer Region erlaubt. Die Lösung der mit dem SchülerInnenrückgang der nächsten Jahre zusammenhängenden Landesprobleme („überzähliges“ Personal und ungenützter Schulraum im Bereich der APS) liegt in der Einführung Neuer Mittelschulen gemäß § 129a, die keine „überzähligen“ LehrerInnen kennen und ein Mehr an Schulraum brauchen werden.   

 

f.d. Unabhängigen gewerkschafterInnen der ÖLI-UG:
Reinhart sellner, Christian Schwaiger, Eva Schmudermayer

 

Diese Stellungnahme aus dem Bereich der AHS-Gewerkschaft und des ZA AHS war nicht mehrheitsfähig, entspricht aber der Meinung einer qualifizierten Minderheit der AHS-LehrerInnen.