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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-15101/015-2007 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMUKK-12.690/0007-III/2/2007 |
Dr. Josef Gundacker |
14171 |
02. Oktober 2007 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 02. Oktober 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Nach Ansicht der NÖ Landesregierung sollten vor Erlassung der Verordnungen gemäß § 129 Abs. 1 die Erziehungsberichtigten der Kinder und die Lehrer, welche vom beabsichtigten Schulmodell betroffen sind, eingebunden werden.
Weiters sollten nach Ansicht der NÖ Landesregierung die im § 129 Abs. 1 des Entwurfes vorgesehenen Verordnungen befristet erlassen werden.
Schließlich sollte nach Ansicht der NÖ Landesregierung sichergestellt werden, dass Verordnungen für Schulmodelle gemäß § 129a und § 129b nicht gleichzeitig in einem Bundesland in Geltung stehen. Eine entsprechende Klarstellung wäre in den Entwurf aufzunehmen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann