Eisenstadt, am 03.10.2007
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2221
Mag.a Sandra Steiner
Zahl: LAD-VD-B104-10077-4-2007
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird; Stellungnahme
Bezug: BMUKK-12.690/0007-III/2/2007
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:
Nach Ansicht vieler
Pädagoginnen und Pädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen ist
die Entscheidung über die weitere Schulwahl für die (meist)
10- jährigen Kinder nach Absolvierung der 4. Schulstufe eindeutig zu
früh.
Es hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass die „Treffsicherheit“ hinsichtlich der Wahl der richtigen Schule und damit die Entscheidung für die weitere Bildungslaufbahn nicht gegeben ist.
Die Verlegung der Entscheidung über den Besuch einer Hauptschule oder AHS von der 4. Klasse Volksschule auf die 2. bzw. 4. Klasse der Neuen Mittelschule stellt nach ho. Ansicht einen tauglichen Versuch dar, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler, verbunden mit der entsprechenden Differenzierung beim Eingehen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse, zu verbessern.
Hiezu ist festzuhalten, dass die Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn nach der 4. Klasse der Neuen Mittelschule präferiert wird, da die Berufsorientierung vorwiegend in der 7. und 8. Schulstufe erfolgt.
Das Land Burgenland spricht sich daher eindeutig für das Modell nach § 129 a SchOG (Vierjähriges Modell der Neuen Mittelschule auf der SekundarstufeI) aus!
Bundesländerübergreifende Modellregionen werden grundsätzlich als problema-tisch angesehen, da Zuständigkeiten im APS – Bereich einer gesonderten Klärung bedürfen. (v.a. hinsichtlich der Landeslehrer)
Zum § 129 Abs. 4 SchOG ist festzuhalten, dass diese Gesetzesbestimmung unbedingt eine Möglichkeit vorsehen sollte, dass auch Module absolviert werden können.
Aus rechtlicher Sicht wäre es weiters wünschenswert, nähere Konkretisierungen hinsichtlich der neuen Modellregionen vorzunehmen.
Um die gemeinsame Schule der 10- bis 15- jährigen zu verwirklichen, ist es aber unerlässlich, auch eine gemeinsame Lehrerausbildung für diese „Neue Mittelschule“ zu schaffen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Der Landesamtsdirektor:
Dr. Tauber
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 03.10.2007
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Der Landesamtsdirektor:
Dr. Tauber