Textfeld: Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien

Eisenstadt, am 03.10.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B104-10077-4-2007

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

Bezug:   BMUKK-12.690/0007-III/2/2007

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Nach Ansicht vieler Pädagoginnen und Pädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen ist die Entscheidung über die weitere Schulwahl für die (meist)
10- jährigen Kinder nach Absolvierung der 4. Schulstufe eindeutig zu früh.

Es hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass die „Treffsicherheit“ hinsichtlich der Wahl der richtigen Schule und damit die Entscheidung für die weitere Bildungslaufbahn nicht gegeben ist.

Die Verlegung der Entscheidung über den Besuch einer Hauptschule oder AHS von der 4. Klasse Volksschule auf die 2. bzw. 4. Klasse der Neuen Mittelschule stellt nach ho. Ansicht einen tauglichen Versuch dar, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler, verbunden mit der entsprechenden Differenzierung beim Eingehen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse, zu verbessern.

Hiezu ist festzuhalten, dass die Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn nach der 4. Klasse der Neuen Mittelschule präferiert wird, da die Berufsorientierung vorwiegend in der 7. und  8. Schulstufe erfolgt.

Das Land Burgenland spricht sich daher eindeutig für das Modell nach § 129 a SchOG  (Vierjähriges Modell der Neuen Mittelschule auf der SekundarstufeI) aus!

 

Bundesländerübergreifende Modellregionen werden grundsätzlich als problema-tisch angesehen, da Zuständigkeiten im APS – Bereich einer gesonderten Klärung bedürfen. (v.a. hinsichtlich der Landeslehrer)

Zum § 129 Abs. 4 SchOG ist festzuhalten, dass diese Gesetzesbestimmung unbedingt eine Möglichkeit vorsehen sollte, dass auch Module absolviert werden können.

Aus rechtlicher Sicht wäre es weiters wünschenswert, nähere Konkretisierungen hinsichtlich der neuen Modellregionen vorzunehmen.

Um die gemeinsame Schule der 10- bis 15- jährigen zu verwirklichen, ist es aber unerlässlich, auch eine gemeinsame Lehrerausbildung für diese „Neue Mittelschule“ zu schaffen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

 

Für die Landesregierung:

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Tauber


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 03.10.2007

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Für die Landesregierung:

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Tauber