An das

Präsidium des Nationalrates

Dr. Karl-Renner-Ring

1010 Wien

Sachbearbeiter/in:

Mag. Thomas Schiffler

 

t:  +43 2742 280 5360

f:  +43 2742 280 1111

e:  thomas.schiffler@lsr-noe.gv.at

 

Beilage(n):      1

Bezug:            kein

 

*300000_34722496*

I-110/50-2007

Datum: 04.10.2007

 

 

Betrifft:

Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

Änderung des SchOG

 

 

Der Landesschulrat für NÖ legt zum Entwurf, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, die dazu ergangene Stellungnahme vor.

 

 

 

Der Amtsführende Präsident

H e l m

Hofrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LANDESSCHULRAT

                      FÜR

NIEDERÖSTERREICH

                                                                           St. Pölten, am 4. Oktober 2007

 

 

I-110/50-2007

 

 

 

Betrifft:     Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

              Änderung des SchOG

 

 

S t e l l u n g n a h m e

 

Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes erstattet der Landesschulrat für NÖ nach Behandlung in seinem Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten folgende Stellungnahme:

 

Zum Entwurf mit dem das Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006) geändert wird:

 

Nach Ansicht des Landesschulrates für Niederösterreich sollten vor Erlassung der Verordnungen gemäß § 129 Abs. 1 SchOG die Erziehungsberechtigten der Kinder und die LehrerInnen, welche vom beabsichtigten Schulmodell betroffen sind, eingebunden werden.

 

Weiters sollten nach Ansicht des Landesschulrates für Niederösterreich die im § 129 Abs. 1 leg. cit. des Entwurfes vorgesehenen Verordnungen befristet erlassen werden.

 

Schließlich sollte nach Ansicht des Landesschulrates für Niederösterreich sichergestellt werden, dass Verordnungen für Schulmodelle gemäß § 129a und § 129b leg. cit. nicht gleichzeitig in einem Bundesland in Geltung stehen. Eine entsprechende Klarstellung wäre in den Entwurf aufzunehmen.

 

 

 

Der Amtsführende Präsident

H e l m

Hofrat