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Sachbearbeiter/in: Mag. Thomas Schiffler
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Beilage(n): 1 Bezug: kein |
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*300000_34722496* |
I-110/50-2007 |
Datum: 04.10.2007 |
Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Änderung des SchOG
Der Landesschulrat für NÖ legt zum Entwurf, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, die dazu ergangene Stellungnahme vor.
Der Amtsführende Präsident
H e l m
Hofrat
LANDESSCHULRAT
FÜR
NIEDERÖSTERREICH
St. Pölten, am 4. Oktober 2007
I-110/50-2007
Betrifft: Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Änderung des SchOG
Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes erstattet der Landesschulrat für NÖ nach Behandlung in seinem Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten folgende Stellungnahme:
Zum Entwurf mit dem das Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006) geändert wird:
Nach Ansicht des Landesschulrates für Niederösterreich sollten vor Erlassung der Verordnungen gemäß § 129 Abs. 1 SchOG die Erziehungsberechtigten der Kinder und die LehrerInnen, welche vom beabsichtigten Schulmodell betroffen sind, eingebunden werden.
Weiters sollten nach Ansicht des Landesschulrates für Niederösterreich die im § 129 Abs. 1 leg. cit. des Entwurfes vorgesehenen Verordnungen befristet erlassen werden.
Schließlich sollte nach Ansicht des Landesschulrates für Niederösterreich sichergestellt werden, dass Verordnungen für Schulmodelle gemäß § 129a und § 129b leg. cit. nicht gleichzeitig in einem Bundesland in Geltung stehen. Eine entsprechende Klarstellung wäre in den Entwurf aufzunehmen.
Der Amtsführende Präsident
H e l m
Hofrat