An das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst u. Kultur
per Mail
sowie an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 8.10.2007
Mag.Kor/Scho
Betr.: Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird;
Stellungnahme
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Die FSG in der GÖD stimmt dem Entwurf zu einer SCHOG-Novelle unter dem Gesichtspunkt zu, dass eine Gesetzesnovelle als Rechtsgrundlage für künftige bildungspolitische und dienstrechtliche Veränderungen im Mittelstufenbereich unabdingbar ist. Die FSG in der GÖD ist ferner bereit, bei diesen künftigen Veränderungen konstruktiv mitzuarbeiten, sofern sie unter dem Gesichtspunkt sozialpartnerschaftlicher Gesprächskultur stattfinden.
Ansonsten darf auf die FSG-Stellungnahme der Bundesvertretung der Pflichtschullehrer verwiesen werden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
für die
FSG/GÖD
Richard Holzer e.h. Mag. Peter Korecky e.h.
HERBERT MODRITZKY Vorsitzender Stellvertreter der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Schenkenstraße 4/5 1010 Wien Tel.: 534 54/435 DW |
FSG Fraktion Sozialdemokratische GewerkschafterInnen |
BMUKK
Herrn MinRat Dr. Gerhard MÜNSTER
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Wien, 12.10.2018
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz
geändert wird;
STELLUNGNAHME
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf, setzt er doch Akzente zur Beseitigung der ungleichen Verteilung der SchülerInnenströme im Mittelstufenbereich.
Internationale Untersuchungen bescheinigen dem österreichischen Schulsystem wegen der zu frühen Schullaufbahnentscheidung eine höchst sozial selektierende Wirkung, sodass zur Nutzung aller humanen Ressourcen unseres Staates dringender Handlungsbedarf besteht. Der vorliegende Entwurf trägt diesem Umstand Rechnung.
Die schulpartnerschaftlich befürworteten Schulversuche der Schulverbünde in Wien und Graz haben sich schon lange bewährt und es ist nun an der Zeit, diese positiven Erfahrungen in einem größeren Umfeld zu evaluieren. Mit der vorliegenden Möglichkeit, Modellregionen schaffen zu können, wird diesem Ansinnen Rechnung getragen.
Die Bestimmung im § 129 Abs. 2, dass in zumutbarer Entfernung zur Modellregion Hauptschulen in erforderlicher Zahl bestehen müssen, läuft dieser Intention zuwider und lässt eine weitere Aufgliederung unseres Schulsystems befürchten. Daher ist diese Forderung ersatzlos zu streichen.
Die Fraktion Sozialdemokratischer PflichtschulgewerkschafterInnen zeigt Verständnis für die Notwendigkeit, Modellregionen rasch einführen zu wollen. Um diese zu einem Erfolg werden zu lassen, erscheint aus Sicht der Interessensvertretung eine dienst-, besoldungs- und arbeitszeitrechtliche Angleichung aller in der „Neuen Mittelstufe“ tätigen LehrerInnen auf hohem Niveau unerlässlich. Diesbezüglich sind sofortige Verhandlungen aufzunehmen.
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Darüber hinaus ist für die nahe Zukunft die gleiche universitäre Ausbildung für alle LehrerInnen zu schaffen.
Die angeführten Rahmenbedingungen erfordern das Bekenntnis, dass die Ressourcenausstattung der Schulen in den Modellregionen den geforderten pädagogischen Zielsetzungen (Individualisierung des Unterrichts, zeit- und bedarfsgerechte Unterrichtsformen, Förderung der Kreativität, soziale Integration, Begabungs- und Begabtenförderung) unbedingt Rechnung tragen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Modritzky e.h. Vors.Stv. der BL 10
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Friedrich Jaki e.h. |
F.d.R.d.A.: Wintner