Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

z. Hd. Dr. Gerhard Münster

Abteilung III/2

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Per E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

Wien, am 8. Oktober 2007

 

 

 

 

Geschäftszahl: BMUKK-12.690/0007-III/2/2007

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Schulorganisationsgesetz geändert wird

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Münster,

 

der Österreichische Verband der Pflichtschulelternvereine dankt  für die Übersendung des Bundesgesetzentwurfs zum Schulorganisationsgesetz.

 

Wir begrüßen, dass es eine Weiterentwicklung des Schulwesens gibt. Dies ist im Interesse der Kinder, dass auf ihre Neigungen und Begabungen Rücksicht genommen wird.

 

Um eine entsprechende Weiterentwicklung positiv zu gestalten, braucht es aber eine breite Diskussion, um die geplanten Verbesserungen und Änderungen gemeinsam zu überlegen und an den Schulstandorten zu implementieren.

 

Eltern wollen Mitbestimmung und Eltern brauchen Sicherheit.

Mitbestimmung heißt, dass keine Schule ohne Zustimmung der Schulpartner VOR ORT zur Neuen Mittelschule erklärt werden kann. Die erste Abstimmung kann nur im Schulforum bzw. an den AHS im SGA stattfinden.

Die Sprecher der Schülervertreter/innen an Hauptschulen und die AHS-Unterstufen-sprecher/innen müssen laut Gesetz zu Fragen des Unterrichts gehört werden.

 

Sicherheit heißt, dass, wenn diese Zustimmung erfolgt ist, die neue Mittelschule auch für zumindest vier Jahre gelten muss, damit das Kind (die Eltern) nicht während dieser Zeit gegen den eigenen Willen einen Wechsel des Schultyps erleidet.

 

Eltern und Kinder wollen die Wahlmöglichkeit.

Es darf nicht in einer Region nur Neue Mittelschulen geben.

Die Festlegung der Modellregionen in den betroffenen Bundesländern muss unter Einbindung der Pflichtschul-Elternverein-Landesverbände, die als (über-)regionale Interessensvertretung und Vernetzungsplattform für die Elternvereine sowie als starker Verhandlungspartner gegenüber den Landesschulräten fungieren, passieren.

 

2

 

 

 

Wir fordern weiters:

Projektbeschreibung an alle Mitglieder der schulpartnerschaftlichen Gremien, ausführliche Information im Schulpartnergremium, Diskussion in den Kurien (z. B Elternausschuss bzw. a.o. Hauptversammlung ohne Schulleitung und Lehrer/innen, aber wenn gewünscht einer/eines kompetenten Informant/in des Vertrauens), dann Beratung und Beschlussfassung im Schulforum bzw. SGA.

 

Unserer Ansicht nach muss eine Qualitätsverbesserung des Unterrichts stattfinden. Die bereits erprobten Bildungsstandards sind zur Qualitätsverbesserung an den Schulen raschest einzusetzen.

 

Weiters ist im vorliegenden Gesetzesentwurf keine Evaluierung vorgesehen, die aber notwendig ist, um eine Bewertung des Modells zu erhalten.

 

Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Zoufal e.h.                                                                               Dr. Gerald Netzl e.h.

Schriftführerin                                                                                   Vorsitzender

 

Maria Smahel e.h.

Geschäftsführerin