Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

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Zahl:                                                      Sachbearbeiter:                               Telefon:                                                                 Datum:
allg-5309/2007                      Wieser Peter                        +43/463/5812-308                      09.10.2007

 

 

Betreff:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

 

Zu den mit do. Erlass vom 4. September 2007, Zahl: BMUKK-12.690/0007-III/2/2007, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, nimmt die Amtsführende Präsidentin gem. § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes Stellung wie folgt:

 

Die Änderung des Schulorganisationsgesetzes zur Einführung von neuen Mittelschulen in Modellregionen wird grundsätzlich begrüßt. Viele nationale und internationale Studien belegen, dass die Trennung der Schülerinnen und Schüler nach der vierten Schulstufe zu früh erfolgt. In diesem Alter sind die Fähigkeiten und Talente noch nicht signifikant ausgeprägt, sodass die Selektion der Schüler noch nicht seriös erfolgen kann. Forschungsergebnissen zufolge sind die Fähigkeiten und Talente frühestens im Alter zwischen 14 und 15 Jahren erkennbar. Für Österreich belegen eine Fülle von Studien, dass der soziale Status der Eltern und nicht die Schulleistungen der Schüler für die Schullaufbahn der Kinder entscheidet. Damit kann seriöser Weise von einer Chancengleichheit nicht die gesprochen werden.

 

Eine weitere Herausforderung im österreichischen Schulsystem stellt folgende Sachlage dar: Während die Pflichtschule auf neun Jahre Dauer ausgelegt ist, beträgt das Grundschulsystem mit den beiden Sekundarstufen I und II lediglich acht Jahre. Um das neunte Schuljahr abzulegen, bietet das österreichische Schulsystem eine Fülle von Möglichkeiten. Auffallend dabei ist die hohe Drop-out-Quote in den 1.  Klassen in der BMHS und der niedrige Imagegrad der Polytechnischen Schule. Mit einer gemeinsamen Schule der 6- bis 15-jährigen könnte ein Kontinuum geschaffen werden, in dem sowohl die Problematik der frühen Selektion als auch der neunten  Schulstufe gelöst werden könnte.

 

Um das zu ermöglichen, müsste im Gesetz auch die Möglichkeit eines fünfjährigen Modells der neuen Mittelschule geschaffen werden.

 

Abgelehnt werden die im Gesetz vorgesehenen Modelle einer neuen Mittelschule auf der Sekundarstufe I für die fünfte und sechste Schulstufe und für die siebte und achte Schulstufe. Diese Modelle verschärfen die Problematik der Diskrepanz zwischen der Dauer der Schulpflicht und der Grundschulausbildung und sieht die Selektion wiederum in einem Alter vor, in dem eine fundierte begabungsgerechte Trennung nicht möglich ist.

 

 

Anlage

 

Die Amtsführende Präsidentin

Dr. Claudia Egger

 

 

F.d.R.d.A.:

Rendl Gudrun