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GZ: BMSK-40151/0116-IV/9/2007 |
Wien, 08.10.2007 |
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisations-gesetz geändert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit Bezug auf das Schreiben vom 4. September 2007, GZ BMUKK-12.690/0007-III/2/2007, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung:
Der gegenständliche Entwurf einer Novelle zum Schulorganisationsgesetz geht vom Gedanken aus, dass durch Individualisierung von Bildungslaufbahnen im Rahmen der Neuen Mittelschule die Bildungschancen der 10-15-jährigen Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Die erste wegweisende Entscheidung über die Schullaufbahn soll vom 10. auf das 12. bzw. 14. Lebensjahr verschoben werden. Durch verschiedene Maßnahmen soll es möglich sein, in der Neuen Mittelschule besser auf die einzelnen Begabungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können.
Derzeit kommt gerade für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen die für den weiteren Bildungsweg äußerst wichtige Entscheidung über die Schulwahl zu früh. Die Verlegung der Entscheidung von der 4. Klasse Volksschule in die 4. bzw. 2. Klasse Neue Mittelschule ist insbesondere im Hinblick auf das Entwicklungspotential behinderter Schülerinnen und Schüler zu begrüßen.
Bestmögliche Schulbildung ist ein wesentlicher Faktor für die spätere berufliche Integration und gesellschaftliche Teilhabe, vor allem für Menschen mit Behinderungen. Zur Verbesserung der Chancengleichheit ist es gerade für behinderte Schülerinnen und Schüler wichtig, auf ihre speziellen Bedürfnisse und Begabungen einzugehen und auch individuelle Förderangebote anzubieten. Derartiges sieht der vorliegende Entwurf der Novelle zum Schulorganisationsgesetz im Rahmen pädagogischer Konzepte und begleitender organisatorischer Maßnahmen vor. Es ist davon auszugehen, dass sich dies positiv auf die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen auswirken wird.
Aus behindertenpolitischer Sicht, in der eine möglichst weitgehende schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angestrebt wird, ist der vorliegende Entwurf daher zu begrüßen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger
Elektronisch gefertigt.