Der Verband der Professoren Österreichs (VdPÖ) lehnt den §129 des Schulorganisationsgesetzes ab und empfiehlt die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.

 

Begründung zu §129 (5): Die geforderte differenzierende Leistungs-beschreibung von ca. 150 Schülern zweimal pro Jahr ist aufgrund der derzeitigen Arbeitssituation der Lehrer mit der Bezahlung nach Werteinheiten nicht möglich, da bei korrekter Ausführung dieser Bestimmung die restliche Vorbereitung auf den Unterricht in unverantwortlicher Weise leiden würde.

 

Begründung zu §129a.(2): Obwohl der Lehrplan für die AHS Anwendung findet, verlangen die bestmögliche Berufsorientierung und die Vorbereitung zum Übertritt ins Berufsleben gesonderte Zeit, die mit dem Lehrplan der AHS nicht in Einklang zu bringen ist.

 

Begründung zu §129b(2): Da für die 7. und 8. Unterrichtsstufe nur der Lehrplan des Realgymnasiums oder der Hauptschule Anwendung findet, bedeutet diese Form der Neuen Mittelschule die Abschaffung der Schulform des Gymnasiums und ist daher schärfstens abzulehnen, da durch diese Maßnahme der Lateinunterricht an der Unterstufe unmöglich würde und die vertiefte Auseinandersetzung mit der europäischen sowie österreichischen Identität nicht mehr möglich wäre.

 

Mag. Christian Gerstner

Verband der Professoren Österreichs