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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-14003/033-2007 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMI-LR1340/0019-III/1/2007 |
Dr. Wolfgang Koizar |
12197 |
25. September 2007 |
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Betrifft |
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Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, des Grenzkontrollgesetzes und des Polizeikooperationsgesetzes
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:
Grundsätzlich wird gegen den Entwurf kein Einwand erhoben.
Es wird angeregt, in § 53a Abs. 1 SPG beim Kreis der Personen, nach welchen gefahndet bzw. gesucht wird, auch die Möglichkeit aufzunehmen, Gesundheitsdaten zu speichern, die vor allem bei abgängigen Personen lebensrettend sein könnten.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann