AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

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1014 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-14003/033-2007

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMI-LR1340/0019-III/1/2007

Dr. Wolfgang Koizar

12197

25. September 2007

 

 

 

Betrifft

Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, des Grenzkontrollgesetzes und des Polizei­kooperationsgesetzes

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontroll­gesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Grundsätzlich wird gegen den Entwurf kein Einwand erhoben.

 

Es wird angeregt, in § 53a Abs. 1 SPG beim Kreis der Personen, nach welchen gefahndet bzw. gesucht wird, auch die Möglichkeit aufzunehmen, Gesundheitsdaten zu speichern, die vor allem bei abgängigen Personen lebensrettend sein könnten.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann