Amt der Kärntner Landesregierung

 

 

 

Abteilung 2V - Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

1. Oktober 2007

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5119/4-2007

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

 

Telefon:

 

05 0 536 – 30201

 

 

Fax:

 

05 0 536 – 30200

 

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

An das

Präsidium des Nationalrates

 

1017  W I E N

 

per e-Mail an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

In der Anlage wird die Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf   eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakgesetz geändert wird, übermittelt.

 

Anlage

 

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

FdRdA

 

 

 

 


 

 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

 

 

Abteilung 2V - Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

1. Oktober 2007

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5119/4-2007

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

 

Telefon:

 

05 0 536 – 30201

 

 

Fax:

 

05 0 536 – 30200

 

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

 

Radezkystraße 2

1031 Wien

 

 

E-Mail: claudia.rafling@bmgfj.gv.at

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 10. 09. 2007, GZ. BMGFJ-22181/0009-III/B/6/2007 zur Stellungnahme übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Tabakgesetz geändert werden soll, teilt das Amt der Kärntner Landesregierung nachfolgendes mit:

 

Die im Amt der Kärntner Landesregierung für die fachlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständige Abteilung hat den vorliegenden Gesetzesentwurf als zu wenig weit reichend im Sinne des Gesundheitsschutzes bewertet und für ein totales Rauchverbot in der Gastronomie plädiert. Vorallem wurde zur erfolgreichen Exekutierung der vorgegebenen Normen die Notwendigkeit der Einrichtung entsprechender Kontrolleinrichtungen/Kontrollorgane mit Sanktionsbefugnis als unabdingbar bewertet. Die Fachstellungnahme der mit Aufgaben der Suchtprävention betrauten Einrichtung im der Kärntner Landesregierung ist als Beilage angeschlossen.

 

 

Anlage:

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz ( Tabakgesetz ) geändert wird.

 

 

 

 

Die Auswirkungen des Nikotinkonsums sind weltweit zu einem gesundheitlichen Problem geworden. Der Tabakkonsum gilt als die wichtigste vermeidbare Todesursache. Jugendliche greifen in immer jüngeren Jahren zur Zigarette und es erkranken immer mehr Menschen an den Folgen ihres jahrelangen Konsums.  Ein weiteres Problem stellt die Gefahr des Passivrauchens dar, unter dem speziell Kinder, aber auch Erwachsene zu leiden haben. Die WHO schätzt, dass jährlich

200.000 Arbeitnehmende an den Folgen des Passivrauchens am Arbeitsplatz sterben.

 

Daten und Fakten:

 

Untersuchungen der WHO bei Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren zeigten, dass rund 44 Prozent daheim und 56 Prozent an öffentlichen Orten dem Rauch ausgesetzt sind.

 

In Kärnten gibt es ca. 130.000 Personen, die regelmäßig rauchen. Der Anteil der 15

Jährigen SchülerInnen, die täglich rauchen liegt derzeit bei 25 Prozent, wobei es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr gibt. Dies bedeutet einen Anstieg von 10 Prozent innerhalb der letzten 15 Jahre! Speziell für Jugendliche stellt der Tabakkonsum auch einen Einstieg zur Verwendung von anderen Suchtmitteln dar, der auch die Hemmschwelle gegenüber Cannabiskonsum sinken lässt.

 

Fazit:

 

Die vorliegende Novellierung ist daher aus fachlicher Sicht nicht ausreichend. Um den Nichtraucherschutz wirksam durchzusetzen bedarf es rigoroser Strategien, zumal sich auch bereits die Bevölkerung – laut aktueller Umfragen renommierter Marktforschungsunternehmen – mehrheitlich für ein generelles Rauchverbot ausspricht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabakprävention – was wirkt?

 

Im Jahre 2002 wurden seitens eines WHO-Konsortiums sechs wesentliche Strategien definiert, die als sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums eingestuft werden ( 100 Punkte-System ). Die Bewertungen erfolgen nach einem Punktesystem, welches auch die Wertigkeit der einzelnen Maßnahmen festlegt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich hat derzeit 31 Punkte und steht an 4.letzter Stelle!

 

 

Generelles Rauchverbot zeigt erste Erfolge:

 

Wissenschaftliche Studien, die aktuell beim Europäischen Kardiologenkongress in Wien präsentiert wurden, belegen, dass in Irland  die Zahl der Herzinfarkte schon im ersten Jahr nach Einführung der umfassenden Rauchverbote deutlich zurückgegangen ist.

Die Experten gehen heute davon aus, dass das Inhalieren von Tabakrauch, sowohl aktiv als auch passiv direkt zu einem akuten Herzinfarkt führen kann und fordern daher ein generelles Tabakverbot - auch für die Gastronomie.

Auch in Italien haben Forscher die gesundheitlichen Folgen des Rauchverbots untersucht, und bereits nach den ersten fünf Monaten wurde ein signifikanter Rückgang der Krankenhausaufnahmen wegen akutem Herzinfarkt verzeichnet. Ein Großteil dieses Rückgangs akuter Infarkte wird auf die Reduktion des Passivrauchens zurückgeführt.

 

 

Abschließend kann daher festgestellt werden, dass ein generelles Rauchverbot in Gaststätten anzustreben ist.