Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Anbei darf ich Ihnen die Stellungnahme der Medizinischen Universität Wien zum Tabakgesetznovelle 2007 übersenden:

 

Den derzeit vorliegenden Vorschlag für die Novellierung des Tabakgesetzes, dessen Begutachtungsfrist noch bis einschließlich morgen, den 10. Oktober, läuft, sieht die MedUni Wien aus medizinischer Sicht als hoch problematisch an, da er die Gesundheitsgefährdung für all jene, die zu Passivrauchern gemacht werden, legalisieren würde.

 

   Gemäß dem derzeit vorliegenden Entwurf sollen Lokale unter 75m2 sich als Raucherlokale deklarieren, und damit Schutzmaßnahmen für das Personal (einschließlich Schwangerer) und der Gäste (samt Lüftung) ersparen können. In Lokalen ab 75m2 ist als Schutz für das Servieren im Raucherbereich nur eine Lüftung vorzusehen.  Diese befreit den Betreiber von der - noch im Regierungsübereinkommen festgelegten - Verpflichtung, den Nichtraucherbereich zum Schutz der Gäste räumlich abzutrennen.

 

   Eine Repräsentativbefragung von Statistik Austria 2006-2007 von

15.474 ÖsterreicherInnen im Alter ab 15 Jahren zeigte: ein Viertel muss am Arbeitsplatz noch immer unfreiwillig Tabakrauch einatmen. Ein Teil dieser Personen ist im Gastgewerbe tätig. Mit der derzeit vorliegenden Fassung des Gesetzesentwurfs wird die ökonomische Zwangslage zahlloser Beschäftigter in der Gastronomie und anderen öffentlichen Bereichen ignoriert. Sie alle werden so - wissentlich? - einer wissenschaftlich belegten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.

 

   Die EU-Kommission hat mit dem Grünbuch zu erkennen gegeben, dass sie von ihren Mitgliedern Gesetze erwartet, die Artikel 8 des WHO-Rahmenübereinkommens entsprechen, das auch Österreich ratifiziert hat. Die MedUni Wien unterstützt aus wissenschaftlicher Sicht und aus gesellschaftlicher Verantwortung für ein gesundes Österreich diese Vorgabe und richtet an die Bundesregierung die Bitte, im Zuge des laufenden Gesetzesverfahrens die entsprechenden Empfehlungen der WHO und diverser medizinisch-wissenschaftlicher Gesellschaften für Rauchverbote im öffentlichen Bereich umzusetzen.

 

   An den Folgen des Rauchens stirbt jeder zweite Konsument von Tabakwaren vorzeitig; die Hälfte davon schon in mittlerem Alter. In Österreich sterben jährlich ca. 10.000 Menschen, weil sie rauchen und 1.000 Menschen, weil andere rauchen (Passivraucher). Laut WHO stirbt dzt. alle 6 sec ein Mensch an Folgen des Rauchens, jährlich 5 Millionen. Von den 1,3 Milliarden Rauchern wird die Hälfte an den Folgen dieser Sucht sterben, davon die Hälfte schon im mittleren Alter. Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch sterben ähnlich viele Menschen wie durch Verkehrsunfälle, in Österreich jährlich ca.

500 Menschen  an Herzinfarkt und ischämischen Herzerkrankungen, fast ebenso viele an Schlaganfall und anderen kardiovaskulären Erkrankungen, ca. 90 an Lungenkrebs und eine noch nicht bezifferbare Zahl an anderen Krebserkrankungen, dazu kommen - nicht zu vergessen

-  noch tausende jährliche Erkrankungsfälle. Mit dem Rauchverbot am Arbeitsplatz verschwinden tabakspezifische Karzinogene aus dem Harn von Nichtrauchern, Atemwegsbeschwerden des Personals nehmen ab und die Lungenfunktion verbessert sich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Riedel-Taschner

Assistentin des Rektors

Büro des Rektors

Spitalgasse 23, Bauteil 88, Ebene 01

A-1090 Wien

Tel.: 01/40160/10002

Fax: 01/40160/910000

http://www.meduniwien.ac.at/