An das |
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Bundesministerium
für Gesundheit, per E-Mail: Gundula.Sayouni@bmgfj.gv.at |
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GZ: BMSK-10309/0003-I/A/4/2007 |
Wien, 17.10.2007 |
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2008)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit Bezug auf das Schreiben vom 13. September 2007, GZ BMGFJ-421600/0016-II/2/2007, zum Entwurf einer Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2008 wie folgt Stellung:
Zu Art. I Z 1 (§ 7a JWG):
In der fünften Zeile des Abs. 1 wäre die Wortfolge „die Daten“ zu streichen.
Hingewiesen wird darauf, dass die Feststellung in den
Erläuterungen, wonach die Sozialversicherungsnummer nur in bestimmten
Ausnahmefällen als Identifikator
einer Person verwendet werden darf, aus dem Entwurfstext nicht nachvollzogen
werden kann; eine entsprechende Klarstellung wird angeregt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr. Peter Gamauf
Elektronisch gefertigt.