Textfeld: Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Eisenstadt, am 18.10.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2032

Mag.a Simone Laky

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B541-10002-2-2007    

Betr: Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2008); Stellungnahme   

 

Bezug:     BMGFJ-421600/0016-II/2/2007        

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Einfügung des § 7a, die Änderung des § 9 sowie die in § 21 vorgesehene Änderung des Begriffes „Pflegegeld“ in „Pflegeelterngeld“ werden ausdrücklich begrüßt.

 

Zu § 12 Abs.1 Z 7:

Im vorliegenden Entwurf ist die Aufhebung der bisherigen Ziffer 7 vorgesehen, da „Pflegeplätze in Familien, Heimen und sonstigen Einrichtungen in der Praxis nur im Rahmen der vollen Erziehung benötigt werden, weshalb diese Bestimmung keine praktische Relevanz erlangt hat und teilweise bereits in den Ausführungsgesetzen der Länder beseitigt wurde“.

 

Der Vollständigkeit halber sollte die bisherige Ziffer 7 beibehalten werden, da es sich bei diesen Pflegeplätzen um einen „Sozialen Dienst“ handelt.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 18.10.2007

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller