AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

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-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMJ-B7.046/0009-I 2/2007

Dr. Wolfgang Koizar

12197

16. Oktober 2007

 

 

 

Betrifft

Änderung des Bauträgervertragsgesetzes

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Der im Entwurf vorgesehene Entfall von § 7 Abs. 6 Z. 2 und 3 wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

Die bestehende Regelung ist insbesondere für die Anwendung in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft gedacht. In Niederösterreich ist die Abgabe von Bonitätserklärungen seit dem Inkrafttreten des Bauträgervertragsgesetzes ständige Praxis. Durch diese Vorgangsweise entstanden für die Erwerber von Wohnungen keinerlei Nachteile und es wurden sogar durch diese Bonitätserklärungen unnötige Kosten vermieden.

 

Ein Entfall dieser Bestimmungen würde eine unnötige Erhöhung der Baukosten bedeuten und die Effektivität des Einsatzes der Wohnbauförderungsmittel beeinträchtigen. Nunmehr müssten Verträge über Bankgarantien oder Versicherungen abgeschlossen werden, die kostenintensiv sein können. Die Verteuerung würde auf die Wohnungs­suchenden überwälzt werden.

 

Entgegen den Ausführungen in den Erläuterungen zum Entwurf kann keine Wettbe­werbsverzerrung erkannt werden, da private Bauträger einerseits nicht den Beschrän­kungen des WGG unterliegen und andererseits ihre Kontrolle durch eine Aufsichtsbe­hörde fehlt.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann