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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-18330/001-2007 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMJ-B7.046/0009-I 2/2007 |
Dr. Wolfgang Koizar |
12197 |
16. Oktober 2007 |
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Betrifft |
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Änderung des Bauträgervertragsgesetzes
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Der im Entwurf vorgesehene Entfall von § 7 Abs. 6 Z. 2 und 3 wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
Die bestehende Regelung ist insbesondere für die Anwendung in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft gedacht. In Niederösterreich ist die Abgabe von Bonitätserklärungen seit dem Inkrafttreten des Bauträgervertragsgesetzes ständige Praxis. Durch diese Vorgangsweise entstanden für die Erwerber von Wohnungen keinerlei Nachteile und es wurden sogar durch diese Bonitätserklärungen unnötige Kosten vermieden.
Ein Entfall dieser Bestimmungen würde eine unnötige Erhöhung der Baukosten bedeuten und die Effektivität des Einsatzes der Wohnbauförderungsmittel beeinträchtigen. Nunmehr müssten Verträge über Bankgarantien oder Versicherungen abgeschlossen werden, die kostenintensiv sein können. Die Verteuerung würde auf die Wohnungssuchenden überwälzt werden.
Entgegen den Ausführungen in den Erläuterungen zum Entwurf kann keine Wettbewerbsverzerrung erkannt werden, da private Bauträger einerseits nicht den Beschränkungen des WGG unterliegen und andererseits ihre Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde fehlt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann