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GZ. O160/4-ID/07

 

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Betrifft:

»Begutachtung
Entwurf eines Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetzes 2007

Bezug:

»BMF-010000/0060-VI/1/2007

»Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wird nach Befassung der Mitglieder zu dem im Betreff angeführten Entwurf eines Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetzes 2007 zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:

Art. 27 BGBl. 818/1993 (Sonderregelungen zur Mittelstands­finanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern) wäre an die Neuregelungen anzupassen:

„§ 1. Die Ausgabe von Anteilen und Genussrechten (§ 174 des Aktiengesetzes) durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften….“

Begründung:
Im § 6b Abs. 1 Z 1 KStG 1988 wurde vorgesehen, dass zur Erleichterung der Gründung von Mittelstandsfinanzierungs­gesellschaften diese sowohl in der Rechtsform der Aktiengesellschaft als auch der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden können. Die Befreiungen von der Gesellschaftsteuer gemäß § 1 Art. 27 BGBl. 818/1993 sollten demnach nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugute kommen. § 2 Art. 27 BGBl. 818/1993 ist mit der Neuregelung des § 6b Abs. 1 Z. 1 KStG 1988 kompatibel.

»8. Oktober 2007
Die Präsidentin
»Dr. Moser