Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystraße 2 1031 Wien per E-Mail |
|
|
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Tierschutzgesetz geändert wird; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung teilt zu dem mit dem unten angeführten Schreiben vom 20. September 2007 zur Begutachtung ausgesandten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, mit, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen diesen Entwurf bestehen.
Im Hinblick auf § 5 „Qualzüchtungen“ sowie hinsichtlich der §§ 24a u.a. „Kennzeichnung und Registrierung von Hunden“ ist allerdings klarzustellen, dass - wie dies ganz allgemein im Tierschutzgesetz bereits festgestellt wird und normiert ist - die Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes, BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F.d. BGBl. I Nr. 162/2005, insbesondere § 15a, sowie die darauf beruhende Tierversuchsverordnung BGBl. II Nr. 198/2000, unberührt bleiben, d.h. dass Züchtungen, Zucht- und Liefereinrichtungen sowie Kennzeichnungen von für Tierversuche bestimmten Tieren bzw. Versuchstieren weiterhin nach den Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes geregelt bleiben.
Wien, 15. Oktober 2007
Für den Bundesminister:
Dr. Iris Hornig
Elektronisch gefertigt