An die Parlamentsdirektion

Dr. Karl Renner Ring

1010 Wien

 

 

 

Betrifft: Stellungnahme zum neuen Gesetzesentwurf des Tierschutzgesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nach meinem Treffen in der Funktion als Tierarztes beim Präsidenten der Wr. Tierärztekammer und den verantwortlichen Personen des neuen Gesetzesentwurfes, möchte ich hiermit in Übereinstimmung mit der Präsidentin des österreichischen Doggenclubs, Frau Aurelia Pravitas, hierzu wie folgt Stellung beziehen.

 

Vorweg möchte ich festhalten, dass unsere Rasse, die Dt Dogge, in Österreich im Gegensatz zu den restlichen EU–Ländern den schärfsten Zuchtbestimmungen unterliegt. Wir fordern von den Züchtern, bevor eine Dt. Dogge in die Zucht gehen kann, einen Herzultraschall und ein HD-Röntgen. Schlussendlich muss das Tier auf einer österreichischen Ausstellung einem Richter und Körmeister vorgestellt werden, der im Zuge der Körung die Zuchttauglichkeit des Tieres feststellt. Falls die Zuchttauglichkeit des Tieres nicht eindeutig gegeben ist, steht es dem Körmeister frei, die Tiere auf Würfe oder Deckakte zu beschränken, um die Nachkommen auf mögliche Krankheiten untersuchen zu können.

Aus den oben angeführten Gründen sind Probleme des Bewegungsapparates und des Herzens bei der Dt Dogge selten gegeben und daher möchte ich betonen, dass die Dt Dogge in denen von Ihnen  angeführten Punkten im neuen Gesetzesentwurf keinesfalls als Rasse miteinbezogen werden kann.

 

 Zu denen  von Ihnen angeführten Punkt der starken Belefzung mit Hautproblemen, kann ich auch nur mit Überzeugung betonen, dass die Dogge nicht betroffen ist. Hier spreche ich nicht nur als Doggenbesitzer, sondern auch als behandelnder Tierarzt vieler Vertreter dieser Rasse in Österreich.

 

Nun möchte ich, sehr geehrte Damen und Herren, auf den letzten Punkt bezüglich der Qualzuchten, Ihres ausgearbeiteten Entwurfes die Dt Dogge betreffend eingehen. Die von Ihnen angesprochenen Augenerkrankungen wie zum Beispiel Ektropium und Entropium sind bei den Doggen gelegentlich zu finden. Dazu müssen sie aber wissen, dass wir in Österreich eine geringe Anzahl Züchter aufweisen, die unter der Verbandskörperschaft züchten. Aus diesem Grund ist es leider notwendig ins Ausland decken zu fahren, da wir nicht genug zuchttaugliche Rüden in Österreich haben, welche die oben angeführten Voraussetzungen mitbringen.

Da, wie schon oben angeführt, wir in Österreich, die strengsten Zuchtbestimmungen uns selbst auferlegt haben, werden sie begreifen, das es sehr schwer ist einen Zuchtrüden aus dem Ausland zu wählen. Gerade im Hinblick auf die Augenerkrankungen ist es sehr schwierig, da durch eine Operation das Erkennen dieser Erkrankungen fast unmöglich ist. Daher kann es natürlich durch diese ausländischen Deckakte zu Augenerkrankungen in der österreichischen Doggennachzucht führen.

 Da wir uns Doggenzüchter durch die geringe Anzahl alle kennen, kann ich bestätigen, das alle Züchter des ÖDK bestrebt sind, gute, gesunde und schöne Hunde zu züchten. Außerdem möchte ich hinzu noch anmerken, das Lidfehlstellungen der Dt Dogge keinesfalls in den Bereich der Qualzucht fallen können, das es sich bei Qualzucht um starke Schmerzen handeln muss, die aber meiner Meinung nach bei unserer Rasse nicht gegeben  sind.

Sie können versichert sein, das wir von Seiten des Doggenclubs immer bestrebt waren, gesunde Tiere zu züchten und immer Verbesserungen in der Zucht diskutieren und sie versuchen in den Zuchttieren zu stabilisieren. Nicht umsonst, wie schon oben angeführt, ist der Österreichische Doggenclub Vorreiter in der ganzen EU bezüglich der Gesundheitsvorsorge unserer Hunde.

 

Aus Ihrem Entwurf geht hervor, dass die von Ihnen gewünschten Zuchtveränderungen mit 01.01.08 zum Tragen kommen sollen. Hierzu sei zu bemerken und dies sollte auch allen Beteiligten dieses Gesetzes klar sein, dass alle von ihnen geforderten Zuchtveränderungen und Halteverbote nicht mit 01.01.08 geschehen können, sondern dass es bis zu mindestens 4 Generation dauern muss, um diese Krankheiten zu eliminieren bzw. zu verringern. Man muss auch sehr wohl darauf aufpassen, das man nicht zu einseitig denkt ( z.b. nur an Augenkrankheiten) damit man sich nicht neue gravierende Fehler einzüchtet.

 Ein von Ihnen ausgesprochenes Zuchtverbot für einige Tiere des ÖDK, die Ihrer Meinung nach in die Punkte der Qualzucht einzureihen wären, auszusprechen, ginge langjährigen Linienzüchtern die Qualität des Zuchttieres und der möglichen Nachkommen verloren. Die Konsequenz wäre, dass die langjährigen Züchter sich ein neues Tier aus dem Ausland kaufen müsste, über dessen Qualität und Erbgut sie nichts wissen.

 

Daher fordere ich Sie eindringlich auf, realistische Übergangsfristen in den Gesetzesentwurf einzuarbeiten.

 

Schlussendlich möchte ich noch zu bedenken geben, dass es ihrerseits wohl nicht exakt durchdacht gewesen sein kann, dass ein Halteverbot für Tiere, die nach dem 01.01.08 geboren werden und in einem der Punkte den Qualzuchtkriterien entsprechen, einführen wollen. Da Sie ja sicherlich wissen, dass sich manche Fehler erst im Wachstum entwickeln, stellt sich mir nun die Frage: Was machen wir dann mit diesem Hund?  Wollen Sie nun die Besitzer zu kostspieligen Operationen bzw. schlussendlich zur Euthanasie zwingen? Hierzu möchte ich Ihnen noch zu bedenken geben, dass es auch zu psychischen Problemen bei Kindern oder älteren Menschen kommen kann, wenn sie ihren geliebten Hund nach einigen Monaten wieder weggeben müssen.

 

Aus all diesen oben angeführten Gründen möchte ich als Liebhaber und Züchter der Dt Dogge eindeutig festhalten, dass unsere Rasse nicht in die von Ihnen angeführte Liste der Qualzucht hineinfällt und sehe daher unsere Rasse nicht als betroffen an.

 Nichts desto Trotz ersuche ich Sie, nicht den Züchtern die unter Verbandskörperschaften züchten, harte Auflagen zu stellen, da alle diese sowieso bestrebt sind, gesunde und wesenfeste Hunde zu züchten. Zu erfassen wären diese Züchter, die im Graubereich züchten und die keinerlei Gesundheitsvorsorge für ihre Tiere tragen.

 

 

Die Züchter des österreichischen Doggenclubs und alle Doggenliebhaber sind daher der Meinung, dass der von Ihnen herausgegebene Gesetzesentwurf, einer weiteren gründlichen Überarbeitung zum Wohle unserer Hunde bedarf.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

Mag. Peter Zednik