Österreichischer Tierschutzverein

Kohlgasse 10

1050 Wien

 

 

 

Wien,  2007-10-16

 

 

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes

GZ 74800/0111-IV/B/5/2007

 

 

Grundsätzlich werden die Änderungen seitens des Österreichischen Tierschutzvereins begrüßt.

 

Zu §8 „Verkaufsverbot von Hunden und Katzen“ fehlt wie dieses Verbot kontrolliert werden soll, das derzeitige Ausmaß der getätigten Verkäufe soll nicht unterschätzt werden.

Ein großes Problem stellen dabei diverse Internetplattformen dar, die Inserate schalten, in denen die Hunde zum Verkauf angeboten werden, lediglich eine Telefonnummer führt zum Anbieter, mit diesem wird dann ein spezieller Ort zur Verkaufsabwicklung ausgemacht. Hier wäre ein Verbot von derlei Inseraten wichtig, auch in Tageszeitungen sind derlei Inserate immer wieder zu finden.

 

Zu § 24 „Kennzeichnung und Registrierung von Hunden“

Hier wäre es angebracht, nur eine einzige  Registrierungsstelle einzuführen, alles andere stiftet Verwirrung.

Grundsätzlich ist auch zu überlegen, ob der Mikrochip tatsächlich das Mittel der Wahl ist, da bereits Studien publiziert wurden, die den Mikrochip als krebserregend einstufen.

 

Zu § 31 Abs.4. Es soll nicht nur die  Haltung zum Zwecke der Zucht seitens des Halters meldepflichtig werden , sondern auch das Halten als Zwischenhändler. Sehr viele so genannte Halter haben Tiere, die für den Verkauf bestimmt sind, die jedoch von anderen, oftmals ausländischen Züchtern stammen. Auch diese Zwischenhändler müssen einer Registrierung unterliegen.

 

Zu § 31 Abs5. Grundsätzlich lehnen wir den Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften ab. Zum einen kann dort niemals eine artgemäße Haltung von Jungtieren gewährleistet werden, die Jungtiere leben gerade in der so wichtigen Prägephase ohne Mutter und Geschwister. Selbst in separaten Räumlichkeiten herrscht wechselnder Besucherbetrieb von potentiellen Käufern, problematisch ist auch die Haltung am Wochenende.

Außerdem wird der Verkauf in Zoofachgeschäften nicht den illegalen Welpenverkauf von Hunden und Katzen verhindern, da es hier nicht am mangelnden Angebot liegt (Interessierte könnten sich bereits jetzt an einen Züchter wenden), sondern der Preis ausschlaggebend ist, illegale Züchter und Importeure werden auch hier aufgrund der niedrigen Preise bevorzugt werden.

Weiters kann die Problematik bestehen, dass sich Zoofachhandlungen mit ausländischen Züchtern zusammentun, um deren Tiere in Österreich legal verkaufen zu können.

Hier müssten äußerst  restriktive Maßnahmen  getroffen werden, auch müsste  eine lückenlose, permanente  Kontrolle eingeführt werden.

 

Eine weitere Anmerkung erlauben wir uns zur Kaninchenhaltung, die im derzeitigen Gesetz nicht gerade tierfreundlich und artgerecht geregelt ist.

Das Platzangebot und die Strukturierung von Haltungssystemen scheinen aus unserer Sicht nicht kaninchengerecht. In Anbetracht dessen, wie viele Kaninchen auch als Haustiere in Österreich gehalten werden, scheint hier eine Änderung unbedingt angebracht.

 

NACHTRAG:

Bezüglich Kastrationspflicht von Katzen müssen unbedingt auch die Landwirte verpflichtet werden, nach unseren Erfahrungen sind sie die Hauptverursacher von Katzenleid durch fehlende Kastration.

Diese Ausnahmeregelung ist völlig unverständlich und sollte umgehend aufgehoben werden.

 

Mit freundlichen Grüssen,

 

Marion Löcker

Kampagnenleitung

Österreichischer Tierschutzverein

01/8973346