Textfeld: Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend
Radetzkystrasse 2
1031 Wien

Eisenstadt, am 18.10.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2032

Mag.a Simone Laky

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B745-10011-5-2007    

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird; 2. Novelle Tierschutzgesetz; Stellungnahme   

 

Bezug:     BMGFJ-74800/0111-IV/B/5/2007        

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zu § 7 Abs. 5:

Das Verbot der Haltung kupierter Hunde wird ausdrücklich begrüßt. Dadurch erfolgt eine Angleichung an Vorschriften, wie sie bereits in der Burgenländischen Landestierschutzgesetzgebung festgeschrieben waren.

 

Zu § 24a Abs. 2 Z 2:

Die zu erfassenden tierbezogenen Daten sollten zumindest auch das Geschlecht des Hundes umfassen.

 

Die Angabe der Nummer des Heimtierausweises als auch das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes ist dagegen entbehrlich. Heimtierausweise sind nur bei innergemeinschaftlicher Verbringung gefordert. Für Tiere, die den Wohnsitzort nie verlassen, reichen die normalen (kostenlosen) Impfpässe. Das Datum der letzten Tollwutimpfung wäre regelmäßig zu aktualisieren, wobei die Eingabe der Daten in die Datenbank nur einmal erfolgt. Dabei ist nicht klar, wer diese Aktualisierung vornehmen soll, sowie auch der Zweck dieser Eingabe.

 

Zu § 24a:

Im Abs. 1 ist vorgesehen, dass der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihren Halter für die Registrierung und Verwaltung der in Abs. 2 angeführten Daten im Sinne einer überregionalen Zusammenarbeit eine länderübergreifende Datenbank zur Verfügung stellt.

In den Erläuterungen wird zu den finanziellen Auswirkungen des § 24a dargestellt, dass „die Kosten für die Länder durch die Errichtung dieser zentralen länderübergreifenden Datenbank gering gehalten werden.“

 

Es sollte im Gesetz und in den Erläuterungen klargestellt werden, dass die Kosten für diese länderübergreifende Datenbank zur Gänze vom Bund zu tragen sind.

 

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Entwurf die Bezeichnungen „Bundesminister“ und „Bundesministerin“ uneinheitlich verwendet werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 18.10.2007

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller