Sehr geehrter Herr Dr. Neumeister,

 

im Auftrag des Rektorats der Universität Graz darf ich Ihnen folgende Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Universitätsgesetzes 2002 – „Zugangsbeschränkungen“ übermitteln:

 

Aus Sicht des Rektorats der Universität Graz sollte das im § 143 Abs. 11 UG 2002 angeführte Datum des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 124b nicht mit 31. Dezember 2009 sondern mit 30. September 2010, also mit Ende des Studienjahres, festgelegt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Rybnicek

 

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Rybnicek Robert

Assistent des Rektors

 

Karl-Franzens-Universität Graz - Büro des Rektors

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