Sehr geehrter Herr Dr. Neumeister,
im Auftrag des Rektorats der Universität Graz darf ich Ihnen folgende Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Universitätsgesetzes 2002 – „Zugangsbeschränkungen“ übermitteln:
Aus Sicht des Rektorats der Universität Graz sollte das im § 143 Abs. 11 UG 2002 angeführte Datum des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 124b nicht mit 31. Dezember 2009 sondern mit 30. September 2010, also mit Ende des Studienjahres, festgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Rybnicek
_____________________________________________
Rybnicek Robert
Assistent des Rektors
Karl-Franzens-Universität Graz - Büro des Rektors
Universitätsplatz 3, A-8010 Graz
Tel: +43(0)316 380 2202
Fax: +43(0)316 380 9001
Mail: robert.rybnicek@uni-graz.at