An:

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Wien am 28. Sep. 2007

 

 

Stellungsnahme bezüglich Novelle Universitätsgesetz 2002, §124b und 143 Abs 11

 

Die HVU sieht die Zugangsbeschränkungen im Falle der veterinärmedizinischen Universität, insofern der Andrang von Studienwilligen stark über den Kapazitätsgrenzen liegt, als notwenig an. Sie spricht sich dabei für ein möglichst faires Verfahren in jedweder Hinsicht aus.

In den vergangenen 3 Jahren wurde von der Universität für Veterinärmedizin ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren entwickelt und durchgeführt. Dieses Verfahren wurde von mehreren Seiten für gut befunden u.a. vom Wissenschaftsrat.

 

Die HVU spricht sich dafür aus, dass der §124b nicht nur um 2 Jahre sondern um einen längeren Zeitraum verlängert wird. Eine Verlängerung von 2 Jahren lässt kaum planerischen Spielraum für etwaige Abänderungen des Studienplanes und Angleichungen dieses an das Aufnahmeverfahren zu. Eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes würde auch die Möglichkeit eröffnen, die Abschlüsse des ersten Jahrganges seit Einführung der Zugangsbeschränkungen im Jahre 2005 zu evaluieren.

 

 

Hochachtungsvoll

 

Christoph Büchel

1. Stellvertretender Vorsitzender HVU