Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei darf ich Ihnen bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.09.2007 meine Stellungnahme übermitteln:

 

 

„Entwurf einer Novelle des Universitätsgesetzes 2002; Stellungnahme

 

Im vorliegenden Entwurf fehlt die verbindliche Festlegung, welche Kriterien für eine Kapazitätsfeststellung heranzuziehen sind. Im Hinblick auf eine hinreichende gesetzliche Determinierung erscheint eine Regelung, auf welcher Basis Daten betreffend die Verfügbarkeit von Studienplätzen zu erheben sind, dringend erforderlich.“  

 

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

A.Univ.-Prof. Mag. Dr. Margret Friedrich

 

Universität Innsbruck

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