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DRINGEND |
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Bundesministerium Fremdlegislative |
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Sachbearbeiter: Dr. Harald KODADA, LL.M. Tel: 01/5200/21530 E-Mail: fleg@bmlv.gv.at |
GZ S91045/91-FLeg/2007
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierseuchengesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007);Stellungnahme
An das
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugendz.Hd. Abteilung IV/B/5Radetzkystraße 21030 Wien
Zu dem mit do. E-Mail vom 24. September 2007 (GZ 74100/0101-IV/B/5/2007) übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierscheuchengesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007), nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:
Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines elektronischen Veterinärregisters (§ 8a TSG) zur Erfassung des Tierbestandes wird ho. davon ausgegangen, dass Militärtiere (Diensthunde und -pferde des Bundesheeres) nicht in dieses elektronische Veterinärregister aufgenommen werden. Grund dafür ist die umfassende ressortspezifische Ausnahmebestimmung im § 3 TSG.
Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme ebenfalls per E-Mail übermittelt.
17.10.2007
Für den
Bundesminister:
FENDER