DRINGEND

Bundesministerium
für Landesverteidigung

      Fremdlegislative

 

Sachbearbeiter:

Dr. Harald KODADA, LL.M.

Tel:         01/5200/21530
Fax:        01/5200/17206

E-Mail:  fleg@bmlv.gv.at

GZ S91045/91-FLeg/2007

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierseuchengesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007);Stellungnahme

 

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugendz.Hd. Abteilung IV/B/5Radetzkystraße 21030 Wien

 

 

Zu dem mit do. E-Mail vom 24. September 2007 (GZ 74100/0101-IV/B/5/2007) übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit  dem das Tierscheuchengesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007), nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:

 

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines elektronischen Veterinärregisters (§ 8a TSG) zur Erfassung des Tierbestandes wird ho. davon ausgegangen, dass Militärtiere (Diensthunde und -pferde des Bundesheeres) nicht in dieses elektronische Veterinärregister aufgenommen werden. Grund dafür ist die umfassende ressortspezifische Ausnahmebestimmung im § 3 TSG.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme ebenfalls per E-Mail übermittelt.

 

 

17.10.2007

Für den Bundesminister:
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