ÖSTERREICHISCHER

GEMEINDEBUND

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e-mail: oesterreichischer@gemeindebund.gv.at

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Telefax: 512 14 80-72

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An das

Bundesministerium für

Gesundheit, Familie und Jugend

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1030 Wien

 

per E-Mail: legvet@bmgfj.gv.at,

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Wien, am 19. Oktober 2007

Zl.: B,K-541/191007/EH,NE

 

GZ: BMGFJ-74100/0101-IV/B/5/2007

 

Betr.: Veterinärrechtänderungsgesetz 2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf grundsätzlich keine Bedenken bestehen.

 

Der Österreichische Gemeindebund weist allerdings daraufhin, dass die Gemeinden gemäß § 8a Abs. 3 letzter Satz zur Mitwirkung bei der Ermittlung von Daten verpflichtet sind, wenn die Tierhalter bzw. Betriebsinhaber ihren Meldepflichten nicht oder nicht vollständig nachkommen. Der Österreichische Gemeindebund vertritt die Auffassung, dass bei dieser Verpflichtung nur jene Daten betroffen sein können, die die Gemeinden in Ausübung ihrer veterinärbehördlichen Tätigkeit erhalten haben bzw. die den Gemeinden ohnehin zur Verfügung stehen. Keinesfalls dürfen die Gemeinden im Zusammenhang mit dieser Bestimmung mit einem Ermittlungs- bzw. Rechercheaufwand belastet werden.

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher diesbezüglich eine entsprechende Klarstellung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

 

Mödlhammer e.h.

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer