Jv 9118-2/07-6

 

 

 

 

 

            Die vom Begutachtungssenat beim Oberlandesgericht Graz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden, abgegebene

           

S t e l l u n g n a h m e

 

vom 15.Oktober 2007, Jv 9118-2/07-4, wird dahin abgeändert, dass Punkt 1.  zu Art. I Z 1 (§ 46 StGB) zu entfallen hat.

 

            Die offenbar aufgrund eines Redaktionsversehens in der Textgegenüberstellung des § 46 Abs 1 StGB in der geltenden und in der vorgeschlagenen Fassung belassene Wendung (einer Prognosetat) mit schweren Folgen wurde in dem zur Begutachtung ausgesandten Gesetzestext nicht aufgenommen, weshalb die diesbezüglichen Ausführungen des Begutachtungssenates auf sich beruhen können.

 

 

Graz, am 17. Oktober 2007

Der Vorsitzende:

Dr. Wietrzyk