Eisenstadt, am 22.10.2007
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2344
Mag.a Martina Weinhandl
Zahl: LAD-VD-B313-10019-5-2007
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessnovelle 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden; Stellungnahme
Bezug: BMJ-L318.026/0001-II 1/2007
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessnovelle 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen grundsätzlich kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.
Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass seitens des Landes Burgenlandes davon ausgegangen wird, dass die im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung und der allfälligen Anordnung einer richterlichen Maßnahme (Entwöhnungsbehandlung, psychotherapeutischen oder medizinischen Behandlung) anfallenden „Nebenkosten“ (Kosten der Verpflegung, Unterbringung, Krankenbehandlung, Bekleidung und Taschengeld) auf Grund der kompetenzrechtlichen Bestimmungen (Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG) vom Bund zu tragen sind.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Mit freundlichen Grüßen!
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 22.10.2007
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller