Bundesministerium

für Wirtschaft und Arbeit

Abteilung III/9a

 

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Wien, 15. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz,

 das Einkommensteuergesetz 1988, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und

 das ORF-Gesetz geändert werden;   GZ: BMWA-462.201/0004-III/9a/2007                    

 

 

Im Sinne der betroffenen Menschen begrüßt der Österreichische Landarbeiterkammertag ausdrücklich Regelungen, welche die soziale Absicherung für freie Dienstnehmer/Innen verbessern. Es darf aber auch nicht übersehen werden, dass damit arbeitsrechtliche Institute wie jene des freien Dienstnehmers, die vom Österreichischen Landarbeiterkammertag äußerst kritisch gesehen werden, verfestigt werden. Sofern geänderte wirtschaftliche Realitäten nach Meinung der Wirtschaft geänderte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen erforderten, sollte dies von den Sozialpartnern im Rahmen des geltenden Arbeitsrechtes diskutiert werden und nicht über die Verselbständigung oder teilweise Verselbständigung von Rechtsbeziehungen erfolgen, die in der sozialen Realität völlig offenkundig mit einer Leistungserbringung durch „Selbständige“ überhaupt nichts zu tun haben.

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag unterstützt daher ausdrücklich Neuerungen, die der Absicherung von Erwerbstätigen dienen, die keinen Zugang zu einem regulären Arbeitsverhältnis finden können. spricht sich aber auch vehement gegen Strömungen aus, die die Rahmenbedingungen dafür schaffen, die „Flucht aus dem Arbeitsrecht“ weiter voran zu treiben.

 

Für die immer größere Anzahl an Erwerbstätigen – zumindest de facto – Unselbständigen ist aufgrund der vollständigen oder doch teilweisen Unanwendbarkeit arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen sowie des Mangels einer Vertretung auf betrieblicher Ebene zur Wahrung ihrer Interessen auf kollektiver wie auf individueller Ebene die Zugehörigkeit zu gesetzlichen Interessenvertretungen von besonderer Bedeutung. Der Österreichische Landarbeiterkammertag fordert daher nachdrücklich eine Klarstellung, dass sämtliche freien Dienstnehmer Mitglieder der jeweils zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der land- und forstwirtschaftlichen sowie der gewerblichen Arbeitnehmer sind.

 

                        Der Vorsitzende:                                                          Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                                       Mag. Walter Medosch e.h.

 

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